Was bleibt nach dem Immobilienverkauf wirklich übrig?
Berechnen Sie Ihre Grundstückgewinnsteuer in Sekunden – kostenlos & unverbindlich, ohne Anmeldung und für alle 26 Kantone der Schweiz. Mit Haltedauer-Rabatt, Ersatzbeschaffung und wertvermehrenden Investitionen.
Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.
Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.
Kostenlose Einschätzung anfordern →Kein Steuer-Deutsch. Nur das, was Sie vor dem Verkauf wissen müssen.
Besteuert wird nicht der Verkaufspreis — sondern nur der Gewinn. Die Formel ist simpel, die Details (Schritt 3 im Rechner) machen den Unterschied.
Drei grosse Posten schmälern den Gewinn legal: die Handänderungssteuer beim Kauf, die Maklerprovision beim Verkauf, und alle wertvermehrenden Investitionen der letzten Jahre — sofern belegt.
Ja. Fast alle Kantone gewähren einen Rabatt pro Jahr Besitzdauer — oft bis zu 50% nach 20–25 Jahren. Kurzfristige Verkäufe (unter 5 Jahren) werden dagegen oft mit einem Zuschlag bestraft.
Nur die eine Kategorie senkt Ihre Steuer — und die meisten Eigentümer können sie im Nachhinein nicht mehr sauber trennen.
Die meisten Eigentümer verschenken tausende Franken — nicht weil sie keine wertvermehrenden Investitionen gemacht haben, sondern weil sie die Belege von vor 10 oder 20 Jahren nicht mehr finden oder Handwerkerrechnungen nie nach «wertvermehrend» und «werterhaltend» getrennt haben. Wir bei Steuerfuchs helfen Ihnen, Ihr Steuer-Dossier vor dem Verkauf vollständig und nachweisbar zu machen.
Ob Ersatzbeschaffung, Steueroptimierung oder allgemeine Fragen zum Immobilienverkauf — schreiben Sie uns, wir melden uns rasch zurück.
Keine Weitergabe Ihrer Daten an Dritte.
Die wichtigsten Antworten rund um die Berechnung der GGSt in der Schweiz.
Besteuert wird nicht der Verkaufspreis, sondern nur der Gewinn: Verkaufserlös minus Anlagekosten (Kaufpreis, Handänderungssteuer, wertvermehrende Investitionen, Maklerprovision) ergibt den steuerbaren Gewinn. Darauf wenden die Kantone ihren eigenen Tarif an – progressiv oder nach Besitzdauer.
Abzugsfähig sind insbesondere die Handänderungssteuer beim Kauf, die Maklerprovision beim Verkauf und alle wertvermehrenden Investitionen der Besitzdauer, sofern belegt. Werterhaltende Reparaturen und laufender Unterhalt sind nicht abzugsfähig.
Ja. Fast alle Kantone gewähren einen Rabatt pro Jahr Besitzdauer – oft bis zu 50 % nach 20 bis 25 Jahren. Verkäufe unter rund 5 Jahren werden dagegen in vielen Kantonen mit einem Zuschlag belastet.
Ja, der Steuerfuchs Grundstückgewinnsteuer-Rechner ist vollständig kostenlos und unverbindlich nutzbar – ohne Anmeldung und für alle 26 Kantone der Schweiz.
Der Rechner deckt alle 26 Kantone ab: Zürich, Bern, Luzern, Uri, Schwyz, Obwalden, Nidwalden, Glarus, Zug, Freiburg, Solothurn, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, St. Gallen, Graubünden, Aargau, Thurgau, Tessin, Waadt, Wallis, Neuenburg, Genf und Jura.