Steuerfuchs
Persönliche Einschätzung
🦊 Steuerfuchs
Persönliche Einschätzung →

Kostenlos & unverbindlich

Dokumenten-Check: Welche Belege fehlen Ihnen noch?

Kurz erklärt

Für die Grundstückgewinnsteuer brauchen Sie den seinerzeitigen Kaufvertrag, die Erwerbsnebenkosten, den Beleg der Handänderungssteuer sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise für wertvermehrende Investitionen. Fehlt ein Nachweis, wird der Abzug im Zweifel gestrichen – der steuerbare Gewinn steigt entsprechend.

Check

Ihre Unterlagen prüfen

Ihre Situation

Vorhanden: 0 von 0

Erwerb der Liegenschaft 4

Belegt den Erwerbspreis – die Basis der Anlagekosten. Ohne ihn schätzt die Behörde, meist zu Ihren Ungunsten. Bezugsquelle: Notariat, das den Kauf beurkundet hat, oder Grundbuchamt

Notariats- und Grundbuchkosten des Kaufs zählen zu den Anlagekosten. Bezugsquelle: Notariat

Die beim Erwerb bezahlte Handänderungssteuer ist anrechenbar. Bezugsquelle: Kantonale Steuerverwaltung oder Notariat

Weist nach, ab wann und zu welchen Quoten Sie Eigentümer sind. Für die Besitzdauer zählt der Erwerb der verstorbenen Person. Bezugsquelle: Erbschaftsbehörde, Notariat

Investitionen und Sanierungen 5

Der grösste Hebel: Jede belegte wertvermehrende Investition senkt den steuerbaren Gewinn direkt. Bezugsquelle: Eigene Ablage, Handwerksbetriebe, Bankauszüge als Ersatznachweis

Eine Rechnung allein genügt oft nicht – die Behörde will sehen, dass effektiv bezahlt wurde. Bezugsquelle: Bankauszüge, E-Banking-Archiv

Belegen Umfang und Art der Arbeiten – hilfreich bei der Abgrenzung wertvermehrend zu Unterhalt. Bezugsquelle: Gemeinde, Bauamt

Belegtes Material ist anrechenbar, die eigene Arbeitszeit dagegen in der Regel nicht. Bezugsquelle: Baumärkte, Lieferanten

Zeigt, welche Beträge bereits subventioniert oder bei der Einkommenssteuer abgezogen wurden – diese sind hier nicht nochmals anrechenbar. Bezugsquelle: Kanton, Gemeinde, Energieförderstelle

Objektunterlagen 4

Zeigt Eigentum, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte. Käufer und Banken verlangen ihn. Bezugsquelle: Grundbuchamt

Grundlage für Bewertung und Vermarktung. Bezugsquelle: Gemeinde, Architekt

Enthält den Versicherungswert und das Baujahr. Bezugsquelle: Kantonale Gebäudeversicherung

Wird für Bewertung und Kaufvertrag benötigt. Bezugsquelle: Vermessungsamt, Gemeinde

Stockwerkeigentum 4

Regelt Sonderrecht, Nutzung und allfällige Vorkaufsrechte. Bezugsquelle: Verwaltung

Zeigen beschlossene Sanierungen – diese müssen offengelegt werden. Bezugsquelle: Verwaltung

Ihr Anteil geht auf die Käuferschaft über und beeinflusst den Preis. Bezugsquelle: Verwaltung

Ihr Wertquotenanteil an wertvermehrenden Sanierungen ist anrechenbar – wird oft vergessen. Bezugsquelle: Verwaltung

Vermietung 3

Gehen mit dem Verkauf auf die Käuferschaft über (Kauf bricht nicht Miete). Bezugsquelle: Eigene Ablage, Verwaltung

Nötig für die Abgrenzung per Stichtag. Bezugsquelle: Verwaltung

Müssen korrekt übertragen werden. Bezugsquelle: Bank

Verkauf 3

Belegt die Provision als anrechenbare Verkaufskost. Bezugsquelle: Maklerbüro

Belegte Vermarktungskosten mindern den steuerbaren Gewinn. Bezugsquelle: Portale, Fotograf, Druckerei

Zählt zu den Verkaufskosten. Bezugsquelle: Notariat

Hinweis: Die Liste deckt die üblichen Anforderungen ab. Einzelne Kantone verlangen zusätzliche Nachweise. Fehlende Belege lassen sich oft rekonstruieren – über Bankauszüge, das Notariat oder die Gemeinde. Je früher Sie beginnen, desto besser.

Rekonstruktion

Was tun, wenn Belege fehlen?

Aufgeben ist selten nötig. In der Praxis lassen sich die meisten Nachweise rekonstruieren:

  • Handwerksbetriebe führen Archive, oft über zehn Jahre und länger
  • Bankauszüge belegen die Zahlung, wenn die Rechnung fehlt – zusammen mit einer Beschreibung der Arbeiten oft ausreichend
  • Das Notariat verwahrt Kaufverträge und Abrechnungen dauerhaft
  • Die Gemeinde hat Baubewilligungen und Erschliessungsabrechnungen
  • Die STWE-Verwaltung kann Ihren Anteil an Gemeinschaftssanierungen aufstellen

Einzelne Kantone erlauben zudem, nach sehr langer Besitzdauer statt des alten Kaufpreises einen amtlichen Wert anzusetzen – prüfen Sie das auf Ihrer Kantonsseite.

Nächster Schritt

Vom Check zur Berechnung

Häufige Fragen

Vor allem den seinerzeitigen Kaufvertrag, die Abrechnung der Erwerbsnebenkosten, den Beleg der Handänderungssteuer sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise für wertvermehrende Investitionen. Dazu die Verkaufskosten wie Maklerprovision und Notariat.

Ohne Nachweis wird ein Abzug im Zweifel gestrichen – der steuerbare Gewinn steigt entsprechend. Bei langer Besitzdauer geht es dabei schnell um mehrere zehntausend Franken.

Häufig ja. Handwerksbetriebe haben Archive, das Notariat verwahrt Kaufunterlagen, die Gemeinde Baubewilligungen. Als Ersatznachweis dienen oft Bankauszüge, die die Zahlung belegen.

Sie deckt die üblichen Anforderungen ab. Einzelne Kantone verlangen zusätzliche Nachweise – prüfen Sie das auf Ihrer Kantonsseite.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.