Dokumenten-Check: Welche Belege fehlen Ihnen noch?
Kurz erklärt
Für die Grundstückgewinnsteuer brauchen Sie den seinerzeitigen Kaufvertrag, die Erwerbsnebenkosten, den Beleg der Handänderungssteuer sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise für wertvermehrende Investitionen. Fehlt ein Nachweis, wird der Abzug im Zweifel gestrichen – der steuerbare Gewinn steigt entsprechend.
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Erwerb der Liegenschaft 4
Belegt den Erwerbspreis – die Basis der Anlagekosten. Ohne ihn schätzt die Behörde, meist zu Ihren Ungunsten. Bezugsquelle: Notariat, das den Kauf beurkundet hat, oder Grundbuchamt
Notariats- und Grundbuchkosten des Kaufs zählen zu den Anlagekosten. Bezugsquelle: Notariat
Die beim Erwerb bezahlte Handänderungssteuer ist anrechenbar. Bezugsquelle: Kantonale Steuerverwaltung oder Notariat
Weist nach, ab wann und zu welchen Quoten Sie Eigentümer sind. Für die Besitzdauer zählt der Erwerb der verstorbenen Person. Bezugsquelle: Erbschaftsbehörde, Notariat
Investitionen und Sanierungen 5
Der grösste Hebel: Jede belegte wertvermehrende Investition senkt den steuerbaren Gewinn direkt. Bezugsquelle: Eigene Ablage, Handwerksbetriebe, Bankauszüge als Ersatznachweis
Eine Rechnung allein genügt oft nicht – die Behörde will sehen, dass effektiv bezahlt wurde. Bezugsquelle: Bankauszüge, E-Banking-Archiv
Belegen Umfang und Art der Arbeiten – hilfreich bei der Abgrenzung wertvermehrend zu Unterhalt. Bezugsquelle: Gemeinde, Bauamt
Belegtes Material ist anrechenbar, die eigene Arbeitszeit dagegen in der Regel nicht. Bezugsquelle: Baumärkte, Lieferanten
Zeigt, welche Beträge bereits subventioniert oder bei der Einkommenssteuer abgezogen wurden – diese sind hier nicht nochmals anrechenbar. Bezugsquelle: Kanton, Gemeinde, Energieförderstelle
Objektunterlagen 4
Zeigt Eigentum, Dienstbarkeiten und Grundpfandrechte. Käufer und Banken verlangen ihn. Bezugsquelle: Grundbuchamt
Grundlage für Bewertung und Vermarktung. Bezugsquelle: Gemeinde, Architekt
Enthält den Versicherungswert und das Baujahr. Bezugsquelle: Kantonale Gebäudeversicherung
Wird für Bewertung und Kaufvertrag benötigt. Bezugsquelle: Vermessungsamt, Gemeinde
Stockwerkeigentum 4
Regelt Sonderrecht, Nutzung und allfällige Vorkaufsrechte. Bezugsquelle: Verwaltung
Zeigen beschlossene Sanierungen – diese müssen offengelegt werden. Bezugsquelle: Verwaltung
Ihr Anteil geht auf die Käuferschaft über und beeinflusst den Preis. Bezugsquelle: Verwaltung
Ihr Wertquotenanteil an wertvermehrenden Sanierungen ist anrechenbar – wird oft vergessen. Bezugsquelle: Verwaltung
Vermietung 3
Gehen mit dem Verkauf auf die Käuferschaft über (Kauf bricht nicht Miete). Bezugsquelle: Eigene Ablage, Verwaltung
Nötig für die Abgrenzung per Stichtag. Bezugsquelle: Verwaltung
Müssen korrekt übertragen werden. Bezugsquelle: Bank
Verkauf 3
Belegt die Provision als anrechenbare Verkaufskost. Bezugsquelle: Maklerbüro
Belegte Vermarktungskosten mindern den steuerbaren Gewinn. Bezugsquelle: Portale, Fotograf, Druckerei
Zählt zu den Verkaufskosten. Bezugsquelle: Notariat
Hinweis: Die Liste deckt die üblichen Anforderungen ab. Einzelne Kantone verlangen zusätzliche Nachweise. Fehlende Belege lassen sich oft rekonstruieren – über Bankauszüge, das Notariat oder die Gemeinde. Je früher Sie beginnen, desto besser.
Was tun, wenn Belege fehlen?
Aufgeben ist selten nötig. In der Praxis lassen sich die meisten Nachweise rekonstruieren:
- Handwerksbetriebe führen Archive, oft über zehn Jahre und länger
- Bankauszüge belegen die Zahlung, wenn die Rechnung fehlt – zusammen mit einer Beschreibung der Arbeiten oft ausreichend
- Das Notariat verwahrt Kaufverträge und Abrechnungen dauerhaft
- Die Gemeinde hat Baubewilligungen und Erschliessungsabrechnungen
- Die STWE-Verwaltung kann Ihren Anteil an Gemeinschaftssanierungen aufstellen
Einzelne Kantone erlauben zudem, nach sehr langer Besitzdauer statt des alten Kaufpreises einen amtlichen Wert anzusetzen – prüfen Sie das auf Ihrer Kantonsseite.
Vom Check zur Berechnung
- Anlagekosten-Rechner – die belegten Positionen einordnen und summieren
- Grundstückgewinnsteuer-Rechner – die Steuer für Ihren Kanton berechnen
- Checkliste: Unterlagen – der Ratgeber zum Thema
Häufige Fragen
Vor allem den seinerzeitigen Kaufvertrag, die Abrechnung der Erwerbsnebenkosten, den Beleg der Handänderungssteuer sowie Rechnungen und Zahlungsnachweise für wertvermehrende Investitionen. Dazu die Verkaufskosten wie Maklerprovision und Notariat.
Ohne Nachweis wird ein Abzug im Zweifel gestrichen – der steuerbare Gewinn steigt entsprechend. Bei langer Besitzdauer geht es dabei schnell um mehrere zehntausend Franken.
Häufig ja. Handwerksbetriebe haben Archive, das Notariat verwahrt Kaufunterlagen, die Gemeinde Baubewilligungen. Als Ersatznachweis dienen oft Bankauszüge, die die Zahlung belegen.
Sie deckt die üblichen Anforderungen ab. Einzelne Kantone verlangen zusätzliche Nachweise – prüfen Sie das auf Ihrer Kantonsseite.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.