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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer nach Kanton

Kurz erklärt

Die Erbschaftssteuer ist rein kantonal geregelt – es gibt keine Bundessteuer auf Erbschaften. Ehegatten sind in praktisch allen Kantonen befreit, direkte Nachkommen in den meisten. Für entferntere Verwandte und Nichtverwandte gelten teils sehr hohe Sätze.

Vergleich

Erbschaftssteuer im Kantonsvergleich

Bei Kantonen mit progressivem Grundtarif × Verwandtschaftsfaktor (z. B. Zürich, Bern) ist kein einzelner linearer Höchstsatz ausweisbar – den vollständigen Rechner finden Sie auf der jeweiligen Kantonsseite.

Häufige Fragen

In den meisten Kantonen sind direkte Nachkommen vollständig befreit. Ausnahmen sind Appenzell Innerrhoden (1 %), Waadt (ab hohem Freibetrag), Neuenburg (3 %) sowie einzelne Luzerner Gemeinden.

Schwyz und Obwalden erheben unabhängig vom Verwandtschaftsgrad weder Erbschafts- noch Schenkungssteuer.

Nein. Die Erbschaftssteuer fällt beim Erbgang selbst an. Verkauft die erbende Person die Immobilie später, kann zusätzlich Grundstückgewinnsteuer anfallen – mit Steueraufschub-Regeln für den Erbfall.

Kantone laufend ergänzt und geprüft – zuletzt Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.