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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Bern

Kurz erklärt

Grundtarif (progressiv, 1–2,5 %, Art. 18 ESchG) multipliziert mit einem Verwandtschaftsfaktor (Art. 19 ESchG) – ähnliches Prinzip wie Zürich, aber mit anderen Faktoren und einer eigenen Tarifkurve. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen / Stief- & Pflegekinder sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit (Art. 9 ESchG).

Kinder / Nachkommen / Stief- & Pflegekinderbefreit

Vollständig befreit (Art. 9 ESchG). Bei Pflegekindern muss das Pflegeverhältnis mindestens 2 Jahre gedauert haben.

Eltern / Grosseltern / Geschwister / Halbgeschwisternicht automatisch berechenbar

Faktor ×6 auf den Grundtarif (Art. 19 ESchG), Freibetrag CHF 12'000. Der Grundtarif selbst ist progressiv zwischen 1 % und 2,5 % gestaffelt (Art. 18 ESchG) – die genauen Tarifstufen sind primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher hier keine automatische Berechnung. Effektiv ergibt sich eine Bandbreite von 6–15 %.

Neffen, Nichten, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, Onkel, Tantennicht automatisch berechenbar

Faktor ×11 auf den Grundtarif (Art. 19 ESchG), Freibetrag CHF 12'000. Effektiv ergibt sich eine Bandbreite von 11–27,5 %. Genaue Tarifstufen des Grundtarifs primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.

Übrige / nicht verwandte Personennicht automatisch berechenbar

Faktor ×16 auf den Grundtarif – der höchste Faktor in Bern, effektiv bis 40 % (bestätigt durch Praxisbeispiel: CHF 388'000 steuerbar → rund CHF 82'096 Steuer). Genaue Tarifstufen des Grundtarifs primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.

Ausnahmen

Weitere Befreiungen

  • Zuwendungen an juristische Personen mit gemeinnützigen, öffentlichen oder kirchlichen Zwecken sind steuerfrei.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen / Stief- & Pflegekinder sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Bern werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Bern multipliziert einen progressiven Grundtarif (1–2,5 %, Art. 18 ESchG) mit einem Verwandtschaftsfaktor (6/11/16). Die genauen Tarifstufen des Grundtarifs sind primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich – Freibetrag und Faktor für Ihre Kategorie sind aber angegeben, damit Sie die ungefähre Grössenordnung einschätzen können.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.