Was bleibt nach dem Immobilienverkauf wirklich übrig?
Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.
Kein Steuer-Deutsch. Nur das, was Sie vor dem Verkauf wissen müssen.
Besteuert wird nicht der Verkaufspreis — sondern nur der Gewinn. Die Formel ist simpel, die Details (Schritt 3 im Rechner) machen den Unterschied.
Drei grosse Posten schmälern den Gewinn legal: die Handänderungssteuer beim Kauf, die Maklerprovision beim Verkauf, und alle wertvermehrenden Investitionen der letzten Jahre — sofern belegt.
Ja. Fast alle Kantone gewähren einen Rabatt pro Jahr Besitzdauer — oft bis zu 50% nach 20–25 Jahren. Kurzfristige Verkäufe (unter 5 Jahren) werden dagegen oft mit einem Zuschlag bestraft.
Nur die eine Kategorie senkt Ihre Steuer — und die meisten Eigentümer können sie im Nachhinein nicht mehr sauber trennen.
Die meisten Eigentümer verschenken tausende Franken — nicht weil sie keine wertvermehrenden Investitionen gemacht haben, sondern weil sie die Belege von vor 10 oder 20 Jahren nicht mehr finden oder Handwerkerrechnungen nie nach «wertvermehrend» und «werterhaltend» getrennt haben. Wir bei Steuerfuchs helfen Ihnen, Ihr Steuer-Dossier vor dem Verkauf vollständig und nachweisbar zu machen.
Ob Ersatzbeschaffung, Steueroptimierung oder allgemeine Fragen zum Immobilienverkauf — schreiben Sie uns, wir melden uns rasch zurück.
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