Themenwelt
Immobiliensteuern Schweiz
Grundstückgewinnsteuer, Eigenmietwert, Erbschaftssteuer und Handänderungssteuer – der Überblick über alle Steuerarten rund ums Eigentum.
Ihr Weg: Welche Steuer betrifft mich?
- Überblick verschaffen – welche Steuerarten es gibt
- Verkaufen? Grundstückgewinnsteuer berechnen – fällt beim Verkauf an
- Geerbt? Erbschaftssteuer berechnen – nach Kanton und Verwandtschaftsgrad
- Gekauft? Handänderungssteuer berechnen – Kaufnebenkosten
- Eigenmietwert prüfen – laufende Steuer bis 2029
Tools
Die drei zentralen Steuerarten rund ums Eigentum.
Ratgeber
Systeme, Eigenmietwert, Abzüge und Sonderfälle.
- Zürich vs. St. Gallen: Immobiliensteuern im Vergleich
- Grundstückgewinnsteuer berechnen – Schritt für Schritt
- Grundstückgewinnsteuer vs. Besteuerung des Grundstückertrags
- Selbstbewohnt oder vermietet – warum die Nutzung zählt
- Privatvermögen oder Geschäftsvermögen: Was für die Steuer zählt
- Monistisch vs. dualistisch: Die zwei Systeme der Grundstückgewinnsteuer
- Hausverkauf: Steuern berechnen und verstehen
- Eigenmietwert: Was Wohneigentümer bis 2029 wissen müssen
- Immobiliensteuern in der Schweiz: Der komplette Überblick
- Hypothek und Steuern: Direkt oder indirekt amortisieren?
- Renovation und energetische Sanierung: So setzen Sie richtig ab
- Photovoltaik und Steuern: Was Eigentümer wissen müssen
- Steuerausscheidung: Liegenschaft und Wohnsitz in unterschiedlichen Kantonen
Nach Kanton
Jede Steuerart ist kantonal unterschiedlich geregelt.
Grundstückgewinnsteuer nach Kanton → Erbschaftssteuer nach Kanton →
Praxisbeispiele
Eigenmietwert vs. Schuldzinsabzug
Ein Ehepaar mit CHF 12'000 Eigenmietwert und CHF 9'000 abziehbaren Schuldzinsen – wie sich das System bis 2029 auf das steuerbare Einkommen auswirkt.
Vier Steuerarten im Überblick
Kauf, laufender Besitz, Verkauf und Erbschaft derselben Immobilie – welche Steuer wann greift, mit Verweis auf die passenden Rechner.
Häufige Fragen
Laufend der Eigenmietwert (bis 2029) und allfällige Vermögenssteuer, bei Verkauf die Grundstückgewinnsteuer, bei Kauf die Handänderungssteuer, bei Erbschaft/Schenkung die Erbschaftssteuer.
Grundstückgewinn-, Erbschafts- und Handänderungssteuer sind kantonal geregelt – nur der Eigenmietwert folgt Bundesrecht. Details im Überblicksartikel.
Ab 2029 entfällt die Besteuerung des fiktiven Mietwerts. Details im Ratgeber Eigenmietwert.
Welche Steuerart bei Ihnen greift und wie hoch sie ausfällt, klären wir gerne persönlich.
Persönliche Einschätzung anfordernWeiterführende Themen
- Verkaufen – Grundstückgewinnsteuer im Detail
- Erben & Familie – Erbschafts- und Schenkungssteuer
- Kaufen – Handänderungssteuer und Kaufnebenkosten