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Immobiliensteuern in der Schweiz: Der komplette Überblick

Kurz erklärt

Vier Steuerarten betreffen Immobilien in der Schweiz zu unterschiedlichen Zeitpunkten: die Handänderungssteuer beim Kauf, der Eigenmietwert laufend während des Besitzes (bis 2029), die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf und die Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer bei der Übertragung. Alle vier sind primär kantonal geregelt und unterscheiden sich stark von Kanton zu Kanton.

Der Überblick

Vier Steuerarten, vier Zeitpunkte

SteuerartWann?Wer zahlt?
HandänderungssteuerBeim KaufMeist die Käuferschaft
Eigenmietwert (bis 2029)Laufend während des BesitzesDie selbstnutzende Eigentümerschaft
GrundstückgewinnsteuerBeim Verkauf, sofern ein Gewinn entstehtDie verkaufende Partei
Erbschafts-/SchenkungssteuerBeim Erbgang oder bei einer SchenkungDie erbende/beschenkte Person

Wichtig: Diese vier Steuern schliessen sich nicht gegenseitig aus. Eine geerbte, jahrelang selbst bewohnte und später verkaufte Immobilie kann im Lauf ihres Lebenszyklus mit allen vier Steuerarten in Berührung kommen.

1. Beim Kauf

Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten

Beim Erwerb einer Immobilie fällt in den meisten Kantonen eine Handänderungssteuer an – eine einmalige Abgabe auf den Eigentumsübergang, unabhängig von einem Gewinn. Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Sieben Kantone (u. a. Zürich, Schwyz, Zug) kennen keine klassische Handänderungssteuer, sondern nur kostendeckende Gebühren.

Kaufnebenkosten für alle 26 Kantone berechnen

2. Während des Besitzes

Eigenmietwert (bis 2029)

Wer eine Immobilie selbst bewohnt statt sie zu vermieten, versteuert einen fiktiven Mietwert als Einkommen – im Gegenzug sind Schuldzinsen und Unterhaltskosten abziehbar. Das Stimmvolk hat die Abschaffung dieses Systems am 28. September 2025 angenommen; der Bundesrat hat die Umsetzung per 1. Januar 2029 festgelegt.

Eigenmietwert: Berechnung und Systemwechsel 2029

3. Beim Verkauf

Grundstückgewinnsteuer

Verkaufen Sie eine Immobilie mit Gewinn, erhebt der Kanton eine Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten – reduziert um Besitzdauer-Rabatte, die je nach Kanton völlig unterschiedlich ausfallen. Das ist die zentrale Steuer dieser Plattform.

Grundstückgewinnsteuer für Ihren Kanton berechnen

4. Bei Erbschaft oder Schenkung

Erbschafts- und Schenkungssteuer

Erben oder erhalten Sie eine Immobilie geschenkt, kann unabhängig von einem späteren Verkauf eine kantonale Erbschafts- oder Schenkungssteuer anfallen. Ehegatten sind praktisch überall befreit, direkte Nachkommen in den meisten Kantonen ebenfalls – für andere Verwandtschaftsgrade variieren die Sätze stark.

Erbschafts-/Schenkungssteuer für Ihren Kanton berechnen

Praxisbeispiel

Ein Lebenszyklus, mehrere Steuern

Ein Beispiel macht das Zusammenspiel deutlich:

  • 2010: Frau Meier kauft ein Haus – Handänderungssteuer wird fällig
  • 2010–2028: Sie bewohnt es selbst und versteuert jährlich den Eigenmietwert
  • 2032: Frau Meier verstirbt, ihre Tochter erbt das Haus (meist als direkte Nachkommin von der Erbschaftssteuer befreit)
  • 2035: Die Tochter verkauft das Haus mit Gewinn – die Grundstückgewinnsteuer wird ab dem ursprünglichen Kaufdatum 2010 berechnet, nicht ab dem Erbgang

Mehr zu diesem Sonderfall: Geerbtes Haus verkaufen.

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Häufige Fragen

Das hängt vom Zeitpunkt ab. Für die meisten Eigentümer:innen ist die Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf finanziell am bedeutendsten, da sie direkt vom erzielten Gewinn abhängt. Beim Kauf ist die Handänderungssteuer relevant, während des Besitzes bis 2029 der Eigenmietwert.

Nicht gleichzeitig, aber im Lebenszyklus einer Immobilie meist nacheinander: Handänderungssteuer beim Kauf, laufend Eigenmietwert, ggf. Erbschaftssteuer bei einer Übertragung, und Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf.

Ja, alle vier werden ausschliesslich oder primär von den Kantonen erhoben – es gibt keine Bundessteuer auf Immobilientransaktionen. Sätze, Freibeträge und Ausnahmen unterscheiden sich teils erheblich.

Nutzen Sie den Verkaufsassistenten für eine schnelle Einordnung, oder wählen Sie direkt den passenden Rechner: Kaufnebenkosten beim Kauf, Grundstückgewinnsteuer beim Verkauf, Erbschafts-/Schenkungssteuer bei einer Übertragung.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.