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Immobilie verkaufen: Regionen in der Schweiz

Kurz erklärt

Massgebend für die Grundstückgewinnsteuer ist immer der Standortkanton der Liegenschaft, nicht der Wohnsitz der verkaufenden Person. Diese regionalen Seiten führen direkt zu den passenden Kantonsdaten und, wo bereits ausgebaut, zu einem realistischen Rechenbeispiel aus der jeweiligen Gegend.

Gerade in Grenzregionen zwischen mehreren Kantonen ist das ein häufiges Missverständnis: Nicht Ihr Wohnsitz zählt, sondern wo die Liegenschaft steht. Wählen Sie Ihren Kanton und Ihre Region:

Kanton Appenzell Ausserrhoden

Kanton Appenzell Innerrhoden

Kanton Basel-Stadt

Kanton Obwalden

Alle 26 Kantone im Überblick: Kantonsseiten und Kantonsvergleich. Direkt zum Grundstückgewinnsteuer-Rechner.

Häufige Fragen

Die Grundstückgewinnsteuer wird immer im Kanton erhoben, in dem die Liegenschaft liegt – unabhängig davon, wo die verkaufende Person wohnt. Gerade in Grenzregionen zwischen zwei Kantonen ist das oft ein Missverständnis.

Wir bauen die regionale Abdeckung schrittweise aus und beginnen dort, wo bereits fundierte, lokal recherchierte Inhalte vorliegen – aktuell die Ostschweiz und der Grossraum Zürich. Für alle anderen Regionen finden Sie schon jetzt die vollständigen, primärquellenbasierten Steuerdaten auf der jeweiligen Kantonsseite.

Nicht immer. In einigen Kantonen (z. B. St. Gallen, Graubünden) legen die Gemeinden eigene Steuerfüsse fest. Details dazu finden Sie auf der jeweiligen Kantonsseite.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.