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Immobilie verkaufen im Val-de-Travers: Steuern und Ablauf

Kurz erklärt

Das Val-de-Travers ist eine Jura-Talregion im Kanton Neuenburg, historisch bekannt für die Absinth-Produktion und Uhrmacherei.

Region

Gemeinden und Zuständigkeit

Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Neuenburg und unterstehen damit demselben Steuergesetz:

  • Val-de-Travers: Fleurier, Môtiers, Couvet, Travers, Noiraigue

Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Neuenburg.

Beispiel

Rechenbeispiel für die Region

Mit dem Tarif des Kantons Neuenburg: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 140'000 und 24 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 16'860 – ein effektiver Satz von 12,0 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.

Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 24 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Val-de-Travers oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 140'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Neuenburg eine Steuer von rund CHF 16'860 (12,0 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.

Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.

Besonderheit

Geburtsort des Absinths

Das Val-de-Travers gilt als Ursprungsregion des Absinths und war historisch von Uhrenindustrie geprägt. Der Immobilienmarkt ist ländlich und deutlich günstiger als am Neuenburgersee.

Praxis

Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt

Das Val-de-Travers bleibt preislich deutlich zurückhaltender als die Seeufer-Gemeinden um Neuchâtel. Details: Kanton Neuenburg.

Nachbarregionen

Weitere Regionen im Kanton Neuenburg

Häufige Fragen aus der Region

Die Region gehört zum Kanton Neuenburg. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.

Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Neuenburg und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 140'000 und 24 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 16'860. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.