Immobiliensteuern nach Kanton
Grundstückgewinnsteuer, Erbschaftssteuer und Handänderungssteuer – wählen Sie Ihren Kanton für alle Details an einem Ort.
Jede Kantonsseite ist heute mehr als nur ein Steuerrechner: Grundstückgewinnsteuer, Erbschaftssteuer, Handänderungssteuer und – wo bereits verfügbar – Immobilienmarkt-Daten sind pro Kanton gebündelt. Die Grundstückgewinnsteuer wird dabei kantonal geregelt – Steuersätze, Freigrenzen, Besitzdauerrabatte und Fristen unterscheiden sich teils erheblich. Wählen Sie Ihren Kanton:
Warum sich die Kantone so stark unterscheiden
Der Bund erhebt keine Grundstückgewinnsteuer. Das Steuerharmonisierungsgesetz (Art. 12 StHG) gibt nur den Rahmen vor – Tarife, Freigrenzen und Besitzdauer-Regeln bestimmen die Kantone selbst. Drei Faktoren erklären die grössten Unterschiede:
- System: Im monistischen System werden auch geschäftliche Gewinne über die Grundstückgewinnsteuer erfasst, im dualistischen nur private – Details unter Monistisch vs. dualistisch.
- Besitzdauer: Kurze Haltedauer bringt oft einen Spekulationszuschlag, lange Haltedauer eine Ermässigung – siehe Haltedauer & Steuerermässigungen.
- Gemeinde: In einzelnen Kantonen wirkt zusätzlich der kommunale Steuerfuss auf die Höhe der Steuer.
Ein pauschales Ranking ist deshalb wenig aussagekräftig: Derselbe Kanton kann bei kurzer Besitzdauer teuer und bei langer günstig sein. Vergleichen Sie Ihren konkreten Fall im Kantonsvergleich oder rechnen Sie ihn direkt im Rechner durch. Wie sich der steuerbare Gewinn zusammensetzt, zeigen die Rechenbeispiele.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.