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Kanton Aargau · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Aargau berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Aargau – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
CHF
CHF
CHF
+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Aargau eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Aargau wendet das dualistische System an: Nur private Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche laufen über die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Aargau auf einen Blick

⚙️System
Dualistisch
🆓Freigrenze
Keine
📈Höchstsatz
40 %
📉Tiefstsatz
5 %
🧾Handänderungssteuer
Keine
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Kanton Aargau geht einen eigenen Weg: Die Grundstückgewinnsteuer richtet sich allein nach der Besitzdauer – nicht nach der Höhe des Gewinns. Wer kurz hält, zahlt bis zu 40 %, wer lange hält, nur noch 5 %. Zudem kennt der Aargau weder eine Freigrenze noch eine Handänderungssteuer.

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten (Erwerbspreis, wertvermehrende Investitionen und die Kosten von Kauf und Verkauf).

§
Der Aargau kennt keine Freigrenze – jeder Gewinn ist steuerpflichtig. Dafür fällt keine Handänderungssteuer an.
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Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Massgebend ist das Steuergesetz des Kantons Aargau (§ 106 ff. StG AG). Der Aargau ist dualistisch: Nur private Grundstückgewinne werden mit der GGSt erfasst, geschäftliche Gewinne über die Einkommens- bzw. Gewinnsteuer.

Kurz gesagt: Anders als fast alle anderen Kantone bemisst der Aargau den Steuersatz nicht am Gewinn, sondern allein an der Besitzdauer (§ 109 StG AG).
Berechnung

Steuersatz nach Besitzdauer

Der Satz wird direkt auf den ganzen Gewinn angewendet und sinkt mit jedem Besitzjahr:

BesitzdauerSatz
bis 1 Jahr40 %
bis 11 Jahre−2 %/Jahr → 20 %
ab 12 Jahren−1 %/Jahr
ab 25 Jahren5 %
💡

Beispiel: Nach 20 Jahren beträgt der Satz noch 11 %, nach 25 Jahren nur noch 5 % – unabhängig davon, wie hoch der Gewinn ist.

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Besonderheiten

Aargauer Besonderheiten

  • Keine Handänderungssteuer – der Aargau verzichtet als einer der wenigen Kantone darauf
  • Keine Freigrenze und kein Freibetrag
  • Anlagekosten-Pauschale: Bei einer Besitzdauer über 10 Jahre kann statt der tatsächlichen Kosten eine Pauschale von 50–65 % des Verkaufserlöses geltend gemacht werden
💡
Gut zu wissen

Fehlen bei einer lange gehaltenen Liegenschaft die alten Belege, ist die Anlagekosten-Pauschale oft die vorteilhaftere Wahl.

Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Notariats- und Grundbuchkosten
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Aargau

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
Satz 11% (20. Besitzjahr)eff. 11,0 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 44'000

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Aargau

Der Steuersatz richtet sich allein nach der Besitzdauer: 40 % im ersten Jahr, dann sinkend bis 5 % ab dem 25. Jahr. Die Höhe des Gewinns spielt für den Satz keine Rolle.

Nein. Der Kanton Aargau erhebt als einer der wenigen Kantone keine Handänderungssteuer beim Immobilienkauf oder -verkauf.

Bei einer Besitzdauer über 10 Jahre dürfen statt der tatsächlichen Anlagekosten pauschal 50–65 % des Verkaufserlöses abgezogen werden. Das lohnt sich vor allem, wenn alte Belege fehlen.

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.