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Kanton Thurgau · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Thurgau berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Thurgau – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

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+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
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🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Thurgau eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Thurgau wendet das dualistische System an: Nur private Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche laufen über die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Thurgau auf einen Blick

⚙️System
Dualistisch
🆓Freigrenze
Keine
📈Steuersatz
40 %
Max. Rabatt
72 %
Spekulationszuschlag
+36 %
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Wer im Kanton Thurgau eine Immobilie im Privatvermögen mit Gewinn verkauft, zahlt die Grundstückgewinnsteuer. Der Thurgau besteuert den Gewinn mit einem festen Satz von 40 % und wendet seit 2014 das dualistische System an – die Höhe der Steuer entscheidet sich damit fast vollständig über die Besitzdauer.

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird ausschliesslich der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten (Erwerbspreis, wertvermehrende Investitionen und die Kosten von Kauf und Verkauf).

§
Der Kanton Thurgau kennt keine Freigrenze – bereits kleine Gewinne sind steuerpflichtig.
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Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Massgebend ist das Steuergesetz des Kantons Thurgau (StG TG). Seit dem 1. Januar 2014 gilt das dualistische System:

  • Private Grundstückgewinne → Grundstückgewinnsteuer
  • Geschäftliche Grundstückgewinne → ordentliche Einkommens- bzw. Gewinnsteuer
Kurz gesagt: Der Thurgau wechselte 2014 vom monistischen zum dualistischen System – seither werden geschäftliche Gewinne nicht mehr mit der GGSt erfasst.
Berechnung

Steuersatz & Tarif

Der Thurgau verzichtet auf einen progressiven Tarif und verwendet einen Einheitssatz:

Steuerbarer Gewinn100 %
Grundsteuer (fester Satz)40 %

Besonderheit: Weil der Satz fix ist, hängt Ihre effektive Belastung fast nur von der Besitzdauer ab – langes Halten senkt die Steuer stark.

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Besitzdauer

Besitzdauer: Zuschlag & Rabatt

Der Einheitssatz von 40 % ist der Ausgangspunkt. Je nach Besitzdauer wird darauf ein Zuschlag oder eine Ermässigung angewendet:

BesitzdauerZu-/Abschlag auf den GrundsteuersatzEffektiver Steuersatz
unter 1 Jahr+36 % Zuschlag54,4 %
1–2 Jahre+24 % Zuschlag49,6 %
2–3 Jahre+12 % Zuschlag44,8 %
3–5 Jahrekein Zu- oder Abschlag40 %
6 Jahre−4 % Ermässigung38,4 %
10 Jahre−20 % Ermässigung32 %
15 Jahre−40 % Ermässigung24 %
ab 23 Jahren (maximal)−72 % Ermässigung11,2 %
💡
So ergibt sich der effektive Satz

Die Ermässigung bezieht sich auf den Grundsteuersatz von 40 %, nicht auf den Gewinn. Bei maximaler Ermässigung gilt: 40 % Grundsteuersatz − 72 % Ermässigung ⇒ 40 % × (100 % − 72 %) = 40 % × 28 % = 11,2 % effektiver Steuersatz. Der Thurgau gewährt damit den höchsten Besitzdauerrabatt der Deutschschweiz.

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Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Thurgau (§ 136 StG TG): Bei über 20 Jahren Haltedauer kann der amtliche Steuerwert vor 20 Jahren als Anlagekosten verwendet werden. Der Haltedauer-Rabatt bleibt an der vollen Besitzdauer bemessen.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Thurgau

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
−60% Rabatt (20 J., max. −72% ab 23 J.)eff. 16,0 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 64'000

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Thurgau

Der Gewinn wird mit einem festen Satz von 40 % besteuert. Dieser Betrag wird je nach Besitzdauer erhöht (Zuschlag bis +36 %) oder ermässigt (Rabatt bis −72 % ab 23 Jahren).

Nein. Der Kanton Thurgau kennt keine Freigrenze – auch kleine Grundstückgewinne sind steuerpflichtig.

Ab dem 6. Jahr sinkt die Steuer um 4 % pro Jahr. Nach 23 Jahren ist mit −72 % die maximale Ermässigung erreicht – der höchste Besitzdauerrabatt der Deutschschweiz.

Ja – insbesondere bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.