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Kanton Waadt · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Waadt berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Waadt – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
CHF
CHF
CHF
+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Waadt eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Waadt wendet das monistische System an: Sowohl private als auch geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Waadt auf einen Blick

⚙️System
Monistisch
🆓Freigrenze
Keine
📈Höchstsatz
30 %
📉Tiefstsatz
7 %
🏠Selbstnutzung
zählt doppelt
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Kanton Waadt besteuert Immobiliengewinne monistisch (Art. 61–75 LI). Der Satz richtet sich allein nach der Besitzdauer (30 % bis 7 %). Die grosse Besonderheit: nachgewiesene Selbstnutzungsjahre zählen doppelt – 10 Jahre selbst bewohnt gelten als 20 Jahre.

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.

§
Der Kanton zieht die Steuer ein, 5/12 fliessen an die Gemeinde (Art. 61–75 LI).
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Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Massgebend ist die Loi sur les impôts directs cantonaux (LI). Die Waadt ist monistisch – private wie geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der GGSt.

Besonderheit: Jahre, in denen Sie die Liegenschaft nachweislich selbst bewohnt haben, werden bei der Besitzdauer doppelt gezählt – das senkt den Satz deutlich schneller.
Berechnung

Steuersatz nach Besitzdauer

BesitzdauerSatz
unter 1 Jahr30 %
je weiteres Jahr−1 Prozentpunkt
ab 24 Jahren7 %

Beispiel Selbstnutzung: 10 Jahre selbst bewohnt zählen wie 20 Jahre – der Satz sinkt damit auf 11 % statt 21 %.

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Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Waadt: Bei über 10 Jahren Besitz kann der Steuerwert (estimation fiscale) vor 10 Jahren als Erwerbspreis dienen, sofern er nach dem Kauf festgesetzt wurde.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Notariats- und Grundbuchkosten
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Waadt

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
11% (20 J.)eff. 11,0 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 44'000

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Waadt

Der Satz richtet sich allein nach der Besitzdauer: 30 % im ersten Jahr, dann −1 Prozentpunkt pro Jahr bis 7 % ab 24 Jahren. Die Gewinnhöhe spielt keine Rolle.

Jahre, in denen Sie die Liegenschaft nachweislich selbst bewohnt haben, werden bei der Besitzdauer doppelt angerechnet. So sinkt der Satz schneller – 10 selbst bewohnte Jahre zählen wie 20.

Der Kanton zieht die Grundstückgewinnsteuer ein; 5/12 des Ertrags fliessen an die Gemeinde.

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

Haben Sie Ihren eigenen Fall? Rechnen Sie ihn in Sekunden durch.

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.