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Kanton Glarus · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Glarus berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Glarus – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
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+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
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🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
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Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Glarus eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Glarus wendet das dualistische System an: Nur private Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche laufen über die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Glarus auf einen Blick

⚙️System
Dualistisch
🆓Freigrenze
CHF 5'000
📐Bemessung
Gewinn & Dauer
Besitzdauer
Rabatt
🏔️Besonderheit
Ferienhäuser
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Bergkanton Glarus besteuert private Immobiliengewinne dualistisch: Nur Gewinne aus dem Privatvermögen unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche Gewinne laufen über die Einkommens- bzw. Gewinnsteuer. Die Höhe richtet sich nach Gewinn und Haltedauer. Eine Glarner Eigenheit betrifft Ferienobjekte auf fremdem Boden – ein in den Tourismusregionen häufiger Fall.

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist, wer im Kanton Glarus ein Grundstück des Privatvermögens mit Gewinn veräussert. Bemessungsgrundlage ist der Gewinn, also die Differenz zwischen Verkaufserlös und den anrechenbaren Anlagekosten.

§
Kleine Gewinne bis CHF 5'000 bleiben als Freigrenze steuerfrei.
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Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Rechtsgrundlage ist das Steuergesetz des Kantons Glarus (StG GL). Glarus zählt zu den dualistischen Kantonen – ein Modell, das die private Wertsteigerung gezielt über die Grundstückgewinnsteuer erfasst.

Wichtig für Ferienregionen: Wird ein Ferienhaus verkauft, das im Baurecht auf fremdem Grund steht, löst dieser Verkauf im Kanton Glarus ebenfalls die Grundstückgewinnsteuer aus.
Berechnung

Steuersatz & Besitzdauer

Auf den ermittelten Gewinn wird der Tarif angewendet und anschliessend nach Haltedauer angepasst:

  • kurze Haltedauer: Zuschlag – Glarus bremst kurzfristige Spekulation
  • lange Haltedauer: spürbare Ermässigung Jahr für Jahr
💡
Gut zu wissen

Im Beispiel unten sinkt die effektive Belastung nach 20 Jahren auf rund 11.8 % – wer nur wenige Jahre hält, zahlt deutlich mehr.

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Besonderheiten

Glarner Besonderheiten

  • Ferienhäuser im Baurecht: Auch ohne Eigentum am Boden fällt beim Verkauf des Gebäudes die Grundstückgewinnsteuer an – relevant in Braunwald, Elm und weiteren Tourismusorten.
  • Dualistisches Modell: Geschäftsliegenschaften werden nicht doppelt erfasst, sondern laufen über die ordentliche Steuer.
  • Steuerfüsse: Die Landsgemeinde und die Gemeinden legen die Steuerfüsse fest, die in die Berechnung einfliessen.
🧭

Gerade bei Ferienobjekten lohnt es sich, die Baurechtssituation vor dem Verkauf zu klären.

Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Glarus: Liegt die massgebende Handänderung mehr als 30 Jahre zurück, kann der Verkehrswert vor 30 Jahren als Erwerbspreis angerechnet werden.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Steueraufschub im Kanton Glarus

Auch im Kanton Glarus muss ein Verkauf nicht sofort zur Besteuerung führen. Bei der Ersatzbeschaffung von selbstbewohntem Wohneigentum wird die Steuer aufgeschoben:

  1. 1Ihr selbstbewohntes Glarner Eigenheim verkaufen
  2. 2Den Erlös innert angemessener Frist wieder in ein selbstbewohntes Eigenheim investieren
  3. 3Aufschub verlangen – die Steuer entfällt nicht, sie wird auf später verschoben
§
Ebenfalls aufgeschoben wird bei Handänderungen ohne echten Verkauf: Erbgang, Schenkung oder güterrechtliche Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Anrechenbare Anlagekosten

Je höher die nachgewiesenen Anlagekosten, desto tiefer der steuerbare Gewinn. Im Kanton Glarus zählen dazu insbesondere:

  • der seinerzeitige Kaufpreis der Liegenschaft (bzw. des Baurechtsobjekts)
  • wertvermehrende Bauten und Ausbauten
  • Grundbuch- und Notariatskosten sowie die Handänderungssteuer
  • die Verkaufskosten, etwa die Maklerprovision
⚠️
Achtung

Reiner Unterhalt – etwa Reparaturen oder das Streichen der Fassade – gilt als werterhaltend und ist nicht abziehbar.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Glarus

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
−60% Ermässigung (20 J.)eff. 11,8 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 47'000

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Glarus

Auf den Gewinn wird ein Tarif angewendet und nach Haltedauer angepasst. Bei rund 20 Jahren Besitzdauer liegt die effektive Belastung im Beispiel bei etwa 11.8 %; kurze Haltedauern werden höher besteuert.

Ja. Im Kanton Glarus unterliegt auch der Verkauf eines Ferienhauses auf fremdem Boden der Grundstückgewinnsteuer – eine Besonderheit, die viele Ferienhauseigentümer überrascht.

Grundstückgewinne bis CHF 5'000 bleiben dank der Freigrenze steuerfrei.

Ja. Wer ein selbstbewohntes Eigenheim verkauft und den Erlös innert angemessener Frist wieder in selbstbewohntes Wohneigentum investiert, kann den Steueraufschub verlangen. Auch Erbgang und Schenkung schieben die Steuer auf.

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.