Grundstückgewinnsteuer Kanton Genf berechnen
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💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.
Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.
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Wer im Kanton Genf eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Genf kennt eine eigenständige Ausgestaltung der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.
Kanton Genf auf einen Blick
Der Kanton Genf besteuert Immobiliengewinne über ein Sondersystem (IBGI). Der Satz richtet sich allein nach der Besitzdauer und fällt von 50 % bei sehr kurzfristigen Verkäufen auf 2 % ab 25 Jahren. Bis 2024 waren es ab 25 Jahren 0 % – seit dem 1.1.2025 gelten 2 %.
Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?
Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.
Gesetzliche Grundlage & System
Massgebend ist das Genfer Sondersystem der impôt sur les bénéfices et gains immobiliers (IBGI). Private wie geschäftliche Grundstückgewinne werden erfasst.
Steuersatz nach Besitzdauer
| Besitzdauer | Satz |
|---|---|
| unter 2 Jahre | 50 % |
| 4–6 Jahre | 30 % |
| 10–25 Jahre | 10 % |
| ab 25 Jahren | 2 % |
Der hohe Anfangssatz von 50 % ist eine ausgeprägte Spekulationsbremse.
Remploi & Aufschub
Genf kennt die Ersatzbeschaffung (remploi) für selbstbewohntes Eigentum:
- 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
- 2Innert rund 5 Jahren ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (remploi)
- 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
Was Sie abziehen können
Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:
- Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
- wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
- Notariats- und Grundbuchkosten
- Maklerprovision beim Verkauf
Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.
Rechenbeispiel Kanton Genf
Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:
Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.
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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Genf
Der Satz richtet sich allein nach der Besitzdauer: 50 % bei unter 2 Jahren, sinkend bis 2 % ab 25 Jahren. Die Gewinnhöhe spielt für den Satz keine Rolle.
Seit dem 1.1.2025 beträgt der Satz ab 25 Jahren Besitzdauer 2 % statt wie früher 0 % – Folge der Volksabstimmung vom 18.6.2023.
Der remploi ist die Genfer Ersatzbeschaffung: Wird innerhalb von rund 5 Jahren ein neues selbstbewohntes Eigenheim gekauft, kann die Steuer aufgeschoben werden.
Ja – über den remploi bei selbstbewohntem Eigentum sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.
Haben Sie Ihren eigenen Fall? Rechnen Sie ihn in Sekunden durch.
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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.