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Kanton Genf · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Genf berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Genf – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
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+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Genf eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Genf kennt eine eigenständige Ausgestaltung der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Genf auf einen Blick

⚙️System
IBGI
🆓Freigrenze
Keine
📈Höchstsatz
50 %
📉ab 25 J.
2 %
📐Bemessung
Besitzdauer
🏡Remploi
bis 5 J.

Der Kanton Genf besteuert Immobiliengewinne über ein Sondersystem (IBGI). Der Satz richtet sich allein nach der Besitzdauer und fällt von 50 % bei sehr kurzfristigen Verkäufen auf 2 % ab 25 Jahren. Bis 2024 waren es ab 25 Jahren 0 % – seit dem 1.1.2025 gelten 2 %.

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.

§
Bei Erwerb vor über 10 Jahren kann der amtliche Steuerwert von vor 10 Jahren (+30 %) als Erwerbswert dienen.
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Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Massgebend ist das Genfer Sondersystem der impôt sur les bénéfices et gains immobiliers (IBGI). Private wie geschäftliche Grundstückgewinne werden erfasst.

Neu seit 2025: Nach der Volksabstimmung vom 18.6.2023 beträgt der Satz ab 25 Jahren Besitzdauer 2 % (zuvor 0 %).
Berechnung

Steuersatz nach Besitzdauer

BesitzdauerSatz
unter 2 Jahre50 %
4–6 Jahre30 %
10–25 Jahre10 %
ab 25 Jahren2 %
💡

Der hohe Anfangssatz von 50 % ist eine ausgeprägte Spekulationsbremse.

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Steuer sparen

Remploi & Aufschub

Genf kennt die Ersatzbeschaffung (remploi) für selbstbewohntes Eigentum:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert rund 5 Jahren ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (remploi)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
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Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Notariats- und Grundbuchkosten
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Genf

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
Satz 10% (10–25 J.)eff. 10,0 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 40'000

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Genf

Der Satz richtet sich allein nach der Besitzdauer: 50 % bei unter 2 Jahren, sinkend bis 2 % ab 25 Jahren. Die Gewinnhöhe spielt für den Satz keine Rolle.

Seit dem 1.1.2025 beträgt der Satz ab 25 Jahren Besitzdauer 2 % statt wie früher 0 % – Folge der Volksabstimmung vom 18.6.2023.

Der remploi ist die Genfer Ersatzbeschaffung: Wird innerhalb von rund 5 Jahren ein neues selbstbewohntes Eigenheim gekauft, kann die Steuer aufgeschoben werden.

Ja – über den remploi bei selbstbewohntem Eigentum sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.