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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Genf

Kurz erklärt

Progressiver Tarif nach Vermögenshöhe, gestaffelt nach Verwandtschaftsgrad (LDS D 3 25). Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit.

Kinder / Nachkommenbefreit

Seit 2004 vollständig befreit (mit Vorbehalt: siehe Hinweis zur Aufwandbesteuerung).

Elternbefreit

Vollständig befreit.

Geschwisternicht automatisch berechenbar

Progressiv 6–11 % je nach Vermögenshöhe, Freibetrag CHF 500. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.

Onkel, Tanten, Cousinsnicht automatisch berechenbar

Progressiv 8–13 % je nach Vermögenshöhe, Freibetrag CHF 500. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.

Übrige / nicht verwandte Personennicht automatisch berechenbar

Progressiv 20–26 % je nach Vermögenshöhe – der höchste Satz in Genf. Freibetrag CHF 500. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.

Ausnahmen

Weitere Befreiungen

  • Erbteile mit einem Nettobetrag unter einer geringfügigen Bagatellgrenze sind von der Steuer ausgenommen.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Genf werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.