Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Genf
Kurz erklärt
Progressiver Tarif nach Vermögenshöhe, gestaffelt nach Verwandtschaftsgrad (LDS D 3 25). Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Seit 2004 vollständig befreit (mit Vorbehalt: siehe Hinweis zur Aufwandbesteuerung).
Vollständig befreit.
Progressiv 6–11 % je nach Vermögenshöhe, Freibetrag CHF 500. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.
Progressiv 8–13 % je nach Vermögenshöhe, Freibetrag CHF 500. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.
Progressiv 20–26 % je nach Vermögenshöhe – der höchste Satz in Genf. Freibetrag CHF 500. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.
Weitere Befreiungen
- Erbteile mit einem Nettobetrag unter einer geringfügigen Bagatellgrenze sind von der Steuer ausgenommen.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Genf werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.