Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten Genf
📅 Gebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026 · Alle Kantone im Vergleich →
Kurz erklärt
Im Kanton Genf beträgt die Handänderungssteuer 3 % des Kaufpreises, vollständig an den Kanton Genf. Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Freies Notariat mit kantonalem Gebührentarif für Registerführung; die Handänderungsabgabe (droits d'enregistrement) ist eine eigenständige, fixe kantonale Abgabe.
Kaufnebenkosten berechnen
3 % des Kaufpreises, vollständig an den Kanton Genf.
Rund 0,25 % des Kaufpreises für die Eintragung im Grundbuch.
Das notarielle Honorar folgt einem degressiven Tarif (grob 0,5–0,7 % je nach Kaufpreis) und wird von der Notariatskammer nur als Richtwert publiziert – tragen Sie den Betrag aus Ihrer Offerte ein.
Wer zahlt: Notariat und Grundbuchgebühr werden üblicherweise zwischen Käufer- und Verkäuferschaft geteilt oder vertraglich der Käuferschaft zugewiesen; eine allfällige Schuldbrief-Abgabe trägt die Käuferschaft allein.
Wer ist ganz oder teilweise befreit?
- Casatax: Beim Kauf eines selbstbewohnten Hauptwohnsitzes durch eine natürliche Person werden die Handänderungsabgabe um CHF 20'924 sowie die Gebühr für die Errichtung eines Schuldbriefs um die Hälfte reduziert, sofern der Kaufpreis CHF 1'394'928 nicht übersteigt (Werte 2026, jährlich an den Genfer Baukostenindex angepasst). Voraussetzung: Eigennutzung als Hauptwohnsitz während mindestens 3 Jahren; bei vorzeitigem Verkauf oder Vermietung wird die Reduktion nachträglich zurückgefordert (LDE Art. 8A).
So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten
Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:
- Handänderungsabgabe (droits d'enregistrement): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
- Grundbuchkosten (Registre foncier): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
- Notariatskosten: kantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihre eigene Offerte oder Schätzung ein, die Summe passt sich sofort an.
Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.
Im Zusammenhang mit dieser Immobilie
- Grundstückgewinnsteuer Genf – für die verkaufende Partei
- Erbschaftssteuer Genf – falls die Immobilie geerbt oder verschenkt wird
- Nettoerlös-Rechner – was beim Verkauf nach Kosten und Steuern übrig bleibt
- Vorfälligkeitsentschädigung – falls eine bestehende Hypothek abgelöst wird
- Verkaufsfahrplan – den Gesamtprozess zeitlich einordnen
- Andere Kantone vergleichen – z. B. bei einem Umzug oder einer zweiten Immobilie
Häufige Fragen
Notariat und Grundbuchgebühr werden üblicherweise zwischen Käufer- und Verkäuferschaft geteilt oder vertraglich der Käuferschaft zugewiesen; eine allfällige Schuldbrief-Abgabe trägt die Käuferschaft allein.
Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.
Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Nein. Die droits d'enregistrement sind eine käuferseitige Abgabe beim Erwerb. Die IBGI (impôt sur les bénéfices et gains immobiliers) ist die verkäuferseitige Gewinnsteuer – dafür gibt es den separaten Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.
Anfrage stellenGebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.