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Vorfälligkeitsentschädigung berechnen

Kurz erklärt

Die Vorfälligkeitsentschädigung entspricht im Kern der Zinsdifferenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem aktuellen Wiederanlagesatz der Bank, hochgerechnet auf die Restlaufzeit. Sie betrifft ausschliesslich Festhypotheken. Der Rechner liefert einen Richtwert – für einen verbindlichen Betrag braucht es die schriftliche Berechnung Ihrer Bank.

Rechner

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Richtwert: Berechnet nach der verbreitet publizierten Zinsdifferenz-Methode. Banken rechnen teils exakter mit Present-Value-Diskontierung, das Ergebnis kann abweichen. Fordern Sie vor einem Entscheid eine schriftliche, verbindliche Berechnung Ihrer Bank an. Die Vorfälligkeitsentschädigung betrifft ausschliesslich Festhypotheken – bei Geldmarkt-/SARON-Hypotheken fällt sie in der Regel nicht an.

Nächster Schritt

Weiter im Verkaufsprozess

Häufige Fragen

Eine Entschädigung an die Bank für den entgangenen Zinsertrag, wenn eine Festhypothek vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit aufgelöst wird. Sie richtet sich nach Restlaufzeit und der Differenz zwischen Ihrem Vertragszins und dem aktuellen Wiederanlagesatz der Bank.

Nein. Der Rechner arbeitet mit der verbreitet publizierten Zinsdifferenz-Methode als Näherung. Banken rechnen teils exakter mit Present-Value-Diskontierung – das Ergebnis kann davon abweichen. Fordern Sie vor einem Entscheid eine schriftliche, verbindliche Berechnung Ihrer Bank an.

In der Regel nicht. Die Vorfälligkeitsentschädigung betrifft ausschliesslich Festhypotheken mit vereinbarter Laufzeit. Bei Geldmarkt-/SARON-Hypotheken fällt sie normalerweise nicht an.

Oft ja – etwa durch Übertragung der Hypothek auf die Käuferschaft oder auf ein Ersatzobjekt, sofern die Bank zustimmt. Details im Ratgeber Hypothek auflösen.

Nur teilweise und kantonal unterschiedlich. Einige Kantone lassen den Abzug zu, wenn die Auflösung unmittelbar durch den Verkauf verursacht wurde, andere behandeln sie als Schuldzinsen. Klären Sie das vorab mit Ihrer kantonalen Steuerverwaltung.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.