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Kanton Luzern · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Luzern berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
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CHF
CHF
+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Luzern eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Luzern wendet das dualistische System an: Nur private Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche laufen über die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Luzern auf einen Blick

⚙️System
Dualistisch
🆓Freigrenze
CHF 13'000
📊Tarif
Einkommenssteuer
✖️Steuerfuss
4.2
Max. Ermässigung
25 %
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Kanton Luzern besteuert private Immobiliengewinne dualistisch und mit einer Besonderheit: Die einfache Steuer folgt dem Einkommenssteuertarif und wird mit dem Steuerfuss 4.2 multipliziert. Zudem gilt mit CHF 13'000 die höchste Freigrenze der Schweiz.

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.

§
Freigrenze: Grundstückgewinne bis CHF 13'000 bleiben steuerfrei – die höchste Freigrenze aller Kantone.
↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Massgebend ist das Grundstückgewinnsteuergesetz des Kantons Luzern (GGStG). Luzern ist dualistisch – nur private Grundstückgewinne unterliegen der GGSt.

Kurz gesagt: Luzern verwendet keinen eigenen GGSt-Tarif, sondern den Einkommenssteuertarif für Alleinstehende (§ 57 StG) auf den ganzen Gewinn, multipliziert mit dem Steuerfuss 4.2.
Besitzdauer

Zuschlag & Ermässigung

  • unter 6 Jahren: Zuschlag +10 % pro fehlendes Jahr (max. +40 %)
  • ab 10 Jahren: Ermässigung −1 % pro Jahr, max. −25 %
  • ab 30 Jahren: der Katasterwert von vor 30 Jahren (+25 %) darf als Erwerbswert dienen
💡
Gut zu wissen

Die Ermässigung fällt in Luzern moderater aus als in anderen Kantonen – dafür ist die Freigrenze aussergewöhnlich hoch.

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Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Luzern (§ 11 GGStG LU): Liegt der Erwerb über 30 Jahre zurück, gilt die Katasterschätzung vor 30 Jahren zuzüglich 25 % Zuschlag als Erwerbspreis. Der Haltedauer-Rabatt (§ 24) bemisst sich an der vollen Besitzdauer ab dem tatsächlichen Kaufdatum.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Luzern

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
−11% Ermässigung (20 J., max −25%)eff. 19,9 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 79'510

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Luzern

Die einfache Steuer folgt dem Einkommenssteuertarif für Alleinstehende und wird mit dem Steuerfuss 4.2 multipliziert. Je nach Besitzdauer kommt ein Zuschlag (bis +40 %) oder eine Ermässigung (bis −25 %) hinzu.

Luzern gewährt mit CHF 13'000 die höchste Freigrenze aller Kantone. Gewinne bis zu diesem Betrag bleiben komplett steuerfrei.

Ab dem 10. Besitzjahr sinkt die Steuer um 1 % pro Jahr, bis maximal 25 %. Unter 6 Jahren gilt stattdessen ein Zuschlag.

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.