Grundstückgewinnsteuer Kanton Luzern berechnen
Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Luzern – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.
💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.
Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.
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Wer im Kanton Luzern eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Luzern wendet das dualistische System an: Nur private Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche laufen über die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.
Kanton Luzern auf einen Blick
Der Kanton Luzern besteuert private Immobiliengewinne dualistisch und mit einer Besonderheit: Die einfache Steuer folgt dem Einkommenssteuertarif und wird mit dem Steuerfuss 4.2 multipliziert. Zudem gilt mit CHF 13'000 die höchste Freigrenze der Schweiz.
Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?
Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.
Gesetzliche Grundlage & System
Massgebend ist das Grundstückgewinnsteuergesetz des Kantons Luzern (GGStG). Luzern ist dualistisch – nur private Grundstückgewinne unterliegen der GGSt.
Zuschlag & Ermässigung
- unter 6 Jahren: Zuschlag +10 % pro fehlendes Jahr (max. +40 %)
- ab 10 Jahren: Ermässigung −1 % pro Jahr, max. −25 %
- ab 30 Jahren: der Katasterwert von vor 30 Jahren (+25 %) darf als Erwerbswert dienen
Die Ermässigung fällt in Luzern moderater aus als in anderen Kantonen – dafür ist die Freigrenze aussergewöhnlich hoch.
Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer
Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:
Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.
Ersatzbeschaffung & Aufschub
Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:
- 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
- 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
- 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
Was Sie abziehen können
Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:
- Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
- wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
- Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
- Maklerprovision beim Verkauf
Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.
Rechenbeispiel Kanton Luzern
Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:
Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.
Rechnen Sie Ihren eigenen Fall – in Sekunden.
Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Luzern
Die einfache Steuer folgt dem Einkommenssteuertarif für Alleinstehende und wird mit dem Steuerfuss 4.2 multipliziert. Je nach Besitzdauer kommt ein Zuschlag (bis +40 %) oder eine Ermässigung (bis −25 %) hinzu.
Luzern gewährt mit CHF 13'000 die höchste Freigrenze aller Kantone. Gewinne bis zu diesem Betrag bleiben komplett steuerfrei.
Ab dem 10. Besitzjahr sinkt die Steuer um 1 % pro Jahr, bis maximal 25 %. Unter 6 Jahren gilt stattdessen ein Zuschlag.
Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.
Haben Sie Ihren eigenen Fall? Rechnen Sie ihn in Sekunden durch.
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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.