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Kanton Zürich · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Zürich berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zürich – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
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+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Unverbindlich · kostenlos · Antwort innert 24 Std.
Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Zürich eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Zürich wendet das monistische System an: Sowohl private als auch geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Zürich auf einen Blick

⚙️System
Monistisch
🆓Freigrenze
CHF 5'000
📈Max. Steuersatz
40 %
Max. Rabatt
50 %
Spekulationszuschlag
+50 %
🏡Ersatzbeschaffung
2 Jahre

Verkaufen Sie im Kanton Zürich eine Immobilie mit Gewinn, zahlen Sie die Grundstückgewinnsteuer – auf den Gewinn, nicht auf den Verkaufspreis. Zürich nutzt das monistische «Zürcher System»: privat wie geschäftlich gleich behandelt, erhoben von der Gemeinde, Tarif kantonal einheitlich.

↑ Jetzt Ihre Steuer berechnen
Grundlagen

Wer zahlt – und worauf?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird nur der Gewinn:

  • Verkaufserlös minus Anlagekosten (Erwerbspreis + wertvermehrende Investitionen + Kauf-/Verkaufskosten)
  • ergibt den steuerbaren Grundstückgewinn
§
Freigrenze: Beträgt der Gewinn höchstens CHF 5'000, wird keine Steuer erhoben (§ 219 StG ZH).
↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Grundlagen

Gesetzliche Grundlage

Massgebend sind die §§ 216 ff. des Steuergesetzes des Kantons Zürich (StG ZH). Zürich ist einer der wenigen Kantone mit einem rein monistischen System: Sämtliche Grundstückgewinne – privat wie geschäftlich – unterliegen derselben Grundstückgewinnsteuer.

Kurz gesagt: Die Steuer ist eine Gemeindesteuer, der Tarif wird aber kantonal einheitlich festgelegt und gilt im ganzen Kanton gleich.
Berechnung

Steuersatz & Tarif

Auf den steuerbaren Gewinn wird ein progressiver Tarif von 10–40 % angewendet (Grundsteuer):

GewinnstufeSatz
erste CHF 4'00010 %
nächste CHF 6'00015 %
nächste CHF 8'00020 %
nächste CHF 12'00025 %
nächste CHF 20'00030 %
nächste CHF 50'00035 %
über CHF 100'00040 %

Merke: Der Tarif ist kantonal einheitlich – in der Stadt Zürich gilt derselbe Satz wie in jeder anderen Zürcher Gemeinde.

↑ Tarif auf Ihren Gewinn anwenden
Besitzdauer

Besitzdauer: Rabatt & Zuschlag

Zürich belohnt langes Halten und belastet kurzfristige Spekulation stärker. Die Grundsteuer wird angepasst:

  • unter 1 Jahr: +50 % Zuschlag
  • 1–2 Jahre: +25 % Zuschlag
  • 2–4 Jahre: kein Zu- oder Abschlag
  • ab 5 Jahren: Ermässigung, ca. −3 % pro weiteres Jahr
  • ab 20 Jahren: maximale Ermässigung von −50 %
💡
Gut zu wissen

Je länger Sie eine Immobilie halten, desto tiefer fällt die Grundstückgewinnsteuer aus – ab 20 Jahren Besitzdauer halbiert sie sich.

↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Zürich (§ 220 StG ZH): Liegt der Erwerb mehr als 20 Jahre zurück, kann der Verkehrswert vor 20 Jahren als Erwerbspreis angerechnet werden. Die Haltedauer für den Rabatt beträgt dann 20 Jahre.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Steuer aufschieben (Ersatzbeschaffung)

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und kaufen ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim im Kanton verkaufen
  2. 2Innert rund 2 Jahren ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (§ 216 StG ZH)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer auch bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung (§ 216 StG ZH).
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Handänderungssteuer, Notariats- und Grundbuchkosten
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Malerarbeiten, laufender Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Tipp: Bewahren Sie alle Belege über die gesamte Besitzdauer auf – sie reduzieren später Ihren steuerbaren Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Zürich

Verkauf nach 12 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
−26% Rabatt (12 J.)eff. 27,6 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 110'556

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Zürich

Auf den Gewinn wird ein progressiver Tarif von 10 % bis 40 % angewendet. Dieser Grundbetrag wird je nach Besitzdauer angepasst: Aufschlag bei kurzer Haltedauer, Ermässigung bis maximal 50 % ab 20 Jahren.

Beträgt der Gewinn höchstens CHF 5'000, wird im Kanton Zürich keine Grundstückgewinnsteuer erhoben (Freigrenze).

Ab 5 vollen Jahren beginnt die Ermässigung und steigt pro Jahr. Die maximale Reduktion von 50 % wird ab 20 Jahren Besitzdauer erreicht.

Ja, insbesondere bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims innerhalb von rund zwei Jahren sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird dann aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.