Steuerfuchs
Persönliche Einschätzung
🦊 Steuerfuchs
Persönliche Einschätzung →

Kostenlos & unverbindlich

Kanton Zug · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Zug berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Zug – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
CHF
CHF
CHF
+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

Kostenlose Einschätzung anfordern →
Unverbindlich · kostenlos · Antwort innert 24 Std.
Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Zug eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Zug wendet das dualistische System an: Nur private Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche laufen über die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Zug auf einen Blick

⚙️System
Dualistisch
🆓Freigrenze
CHF 5'000
📉Mindestsatz
10 %
📈Höchstsatz
60 %
📐Bemessung
Jahresrendite
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Zug besteuert Immobiliengewinne nach einem eigenen System: Massgebend ist nicht ein fixer Tarif, sondern die auf ein Jahr umgerechnete Rendite (Gewinn im Verhältnis zu den Anlagekosten und zur Besitzdauer). Der Satz beträgt mindestens 10 % und höchstens 60 % – wer lange hält oder eine tiefe Jahresrendite erzielt, zahlt den Mindestsatz.

↑ Jetzt Ihre Steuer berechnen
Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten (Erwerbspreis, wertvermehrende Investitionen und die Kosten von Kauf und Verkauf).

§
Freigrenze: Grundstückgewinne bis CHF 5'000 bleiben steuerfrei. Die Steuer wird von den Gemeinden veranlagt.
↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Massgebend ist § 199 des Steuergesetzes des Kantons Zug (StG ZG). Zug ist dualistisch – nur private Grundstückgewinne unterliegen der GGSt – und verwendet einen im Schweizer Vergleich einzigartigen Tarif.

Kurz gesagt: Nicht die Gewinnhöhe, sondern die Jahresrendite bestimmt den Steuersatz. Das begünstigt langfristige Eigentümer stark.
Berechnung

So wird der Satz bestimmt

Der Steuersatz entspricht der auf ein Jahr umgerechneten Rendite:

  1. Gewinn ins Verhältnis zu den Anlagekosten setzen
  2. durch die Anzahl Besitzjahre teilen → Jahresrendite
  3. Satz = Jahresrendite, jedoch mindestens 10 % und höchstens 60 %

Zusätzlich: Ab dem 12. Besitzjahr sinkt der mögliche Höchstsatz um 2.5 Prozentpunkte pro Jahr – bis auf 25 % ab dem 25. Jahr.

↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Besitzdauer

Wirkung der Besitzdauer

Weil die Jahresrendite durch die Besitzdauer geteilt wird, sinkt der Satz mit jedem Jahr fast automatisch. Bei üblichen Wertsteigerungen landet man nach wenigen Jahren beim Mindestsatz von 10 %.

💡
Gut zu wissen

Der hohe Höchstsatz von 60 % trifft praktisch nur sehr kurzfristige Verkäufe mit ausserordentlich hoher Rendite – der Regelfall ist der Mindestsatz von 10 %.

↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Zug (§ 195 Abs. 2 StG ZG): Liegt der Erwerb mehr als 25 Jahre zurück, kann der Verkehrswert vor 25 Jahren als Erwerbspreis angerechnet werden. Die anrechenbare Besitzesdauer beträgt dann ebenfalls 25 Jahre.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten – diese bestimmen in Zug zugleich die Rendite und damit den Satz:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Zug

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
Satz 10.0% · Rendite/Jahr (max 37.5%)eff. 10,0 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 40'000

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

Rechnen Sie Ihren eigenen Fall – in Sekunden.

Jetzt kostenlos berechnen →

Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Zug

Der Satz entspricht der auf ein Jahr umgerechneten Rendite (Gewinn im Verhältnis zu Anlagekosten und Besitzdauer), mindestens 10 % und höchstens 60 %.

Weil die Rendite durch die Besitzdauer geteilt wird, fällt sie bei üblichen Haltedauern unter 10 % – dann greift der gesetzliche Mindestsatz von 10 %.

Grundstückgewinne bis CHF 5'000 bleiben steuerfrei (Freigrenze). Die Steuer wird von der Standortgemeinde veranlagt.

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

Haben Sie Ihren eigenen Fall? Rechnen Sie ihn in Sekunden durch.

Jetzt kostenlos berechnen →

Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.