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Kanton Basel-Landschaft · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Basel-Landschaft berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
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CHF
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+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Basel-Landschaft eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Basel-Landschaft wendet das monistische System an: Sowohl private als auch geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Basel-Landschaft auf einen Blick

⚙️System
Monistisch
🆓Freigrenze
Keine
📈Max. Steuersatz
25 %
📊Bemessung
Gewinnhöhe
🔁Besitzdauer
Index-Aufwertung
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Basel-Landschaft besteuert Immobiliengewinne monistisch und geht bei der Besitzdauer einen eigenen Weg: Statt eines prozentualen Rabatts wird der Gestehungswert mit einer amtlichen Index-Umrechnungsziffer aufgewertet. Der Steuersatz selbst richtet sich nach der Höhe des Gewinns (3 % bis 25 %).

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der (indexierten) Anlagekosten.

§
Basel-Landschaft ist monistisch und kennt keine Freigrenze. Für selbstbewohntes Eigentum mit über 20 Jahren Besitzdauer wird der Gewinn zusätzlich um CHF 5'000 pro Jahr reduziert (max. CHF 50'000, § 78bis StG BL).
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Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Massgebend ist das Steuergesetz des Kantons Basel-Landschaft (§ 71 ff. StG BL). Als monistischer Kanton erfasst Basel-Landschaft private wie geschäftliche Grundstückgewinne mit der Grundstückgewinnsteuer.

Kurz gesagt: Die Besonderheit liegt nicht im Tarif, sondern in der Behandlung der Besitzdauer – über die Index-Aufwertung der Anlagekosten statt über einen prozentualen Rabatt.
Berechnung

Steuersatz nach Gewinnhöhe

Der Gesamtsteuersatz richtet sich nach der Höhe des Gewinns und wird auf den ganzen Gewinn angewendet (§ 79 StG BL):

GrundstückgewinnSatz
bis CHF 30'0003 – 12 %
bis CHF 70'000bis 20 %
ab CHF 120'00025 %
💡

Ab einem Gewinn von CHF 120'000 gilt einheitlich der Höchstsatz von 25 % auf den gesamten Gewinn.

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Besitzdauer

Index-Aufwertung statt Rabatt

Basel-Landschaft gewährt keinen prozentualen Besitzdauerrabatt. Stattdessen wird der ursprüngliche Kaufpreis (Gestehungswert) mit einer amtlichen Index-Umrechnungsziffer auf das heutige Preisniveau aufgewertet – das senkt den steuerbaren Gewinn.

Wichtig: Für die Aufwertung braucht es den Kaufpreis und das Erwerbsjahr. Kurzfristige Verkäufe (unter 5 Jahren) werden mit einem Zuschlag von 1⅔ % pro Monat belastet (§ 80 StG BL).

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Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Basel-Landschaft (§ 77 Ziff. 3 StG BL): Liegt der Erwerb mehr als 20 Jahre zurück, kann der Verkehrswert vor 20 Jahren als Erwerbspreis eingesetzt werden, sofern kein höherer Erwerbspreis nachweisbar ist.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten (Gestehungswert, aufgewertet mit der Index-Ziffer):

  • Erwerbspreis, aufgewertet mit der amtlichen Index-Umrechnungsziffer
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Basel-Landschaft

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
Satz 25.00% (Gesamtgewinn)eff. 25,0 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 100'000

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Basel-Landschaft

Der Satz richtet sich nach der Gewinnhöhe: von 3 % bei kleinen Gewinnen bis zu 25 % ab einem Gewinn von CHF 120'000. Er wird auf den ganzen Gewinn angewendet.

Nein, keinen prozentualen Rabatt. Stattdessen wird der Kaufpreis mit einer amtlichen Index-Umrechnungsziffer aufgewertet, was den steuerbaren Gewinn senkt. Dafür werden Kaufpreis und Erwerbsjahr benötigt.

Kurzfristige Verkäufe unter 5 Jahren werden mit einem Spekulationszuschlag von 1⅔ % pro Monat belastet (§ 80 StG BL).

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.