Grundstückgewinnsteuer Kanton Basel-Landschaft berechnen
Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Basel-Landschaft – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.
💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.
Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.
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Wer im Kanton Basel-Landschaft eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Basel-Landschaft wendet das monistische System an: Sowohl private als auch geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.
Kanton Basel-Landschaft auf einen Blick
Basel-Landschaft besteuert Immobiliengewinne monistisch und geht bei der Besitzdauer einen eigenen Weg: Statt eines prozentualen Rabatts wird der Gestehungswert mit einer amtlichen Index-Umrechnungsziffer aufgewertet. Der Steuersatz selbst richtet sich nach der Höhe des Gewinns (3 % bis 25 %).
Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?
Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der (indexierten) Anlagekosten.
Gesetzliche Grundlage & System
Massgebend ist das Steuergesetz des Kantons Basel-Landschaft (§ 71 ff. StG BL). Als monistischer Kanton erfasst Basel-Landschaft private wie geschäftliche Grundstückgewinne mit der Grundstückgewinnsteuer.
Steuersatz nach Gewinnhöhe
Der Gesamtsteuersatz richtet sich nach der Höhe des Gewinns und wird auf den ganzen Gewinn angewendet (§ 79 StG BL):
| Grundstückgewinn | Satz |
|---|---|
| bis CHF 30'000 | 3 – 12 % |
| bis CHF 70'000 | bis 20 % |
| ab CHF 120'000 | 25 % |
Ab einem Gewinn von CHF 120'000 gilt einheitlich der Höchstsatz von 25 % auf den gesamten Gewinn.
Index-Aufwertung statt Rabatt
Basel-Landschaft gewährt keinen prozentualen Besitzdauerrabatt. Stattdessen wird der ursprüngliche Kaufpreis (Gestehungswert) mit einer amtlichen Index-Umrechnungsziffer auf das heutige Preisniveau aufgewertet – das senkt den steuerbaren Gewinn.
Wichtig: Für die Aufwertung braucht es den Kaufpreis und das Erwerbsjahr. Kurzfristige Verkäufe (unter 5 Jahren) werden mit einem Zuschlag von 1⅔ % pro Monat belastet (§ 80 StG BL).
Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer
Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:
Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.
Ersatzbeschaffung & Aufschub
Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:
- 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
- 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
- 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
Was Sie abziehen können
Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten (Gestehungswert, aufgewertet mit der Index-Ziffer):
- Erwerbspreis, aufgewertet mit der amtlichen Index-Umrechnungsziffer
- wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
- Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
- Maklerprovision beim Verkauf
Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.
Rechenbeispiel Kanton Basel-Landschaft
Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:
Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.
Rechnen Sie Ihren eigenen Fall – in Sekunden.
Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Basel-Landschaft
Der Satz richtet sich nach der Gewinnhöhe: von 3 % bei kleinen Gewinnen bis zu 25 % ab einem Gewinn von CHF 120'000. Er wird auf den ganzen Gewinn angewendet.
Nein, keinen prozentualen Rabatt. Stattdessen wird der Kaufpreis mit einer amtlichen Index-Umrechnungsziffer aufgewertet, was den steuerbaren Gewinn senkt. Dafür werden Kaufpreis und Erwerbsjahr benötigt.
Kurzfristige Verkäufe unter 5 Jahren werden mit einem Spekulationszuschlag von 1⅔ % pro Monat belastet (§ 80 StG BL).
Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.
Haben Sie Ihren eigenen Fall? Rechnen Sie ihn in Sekunden durch.
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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.