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Kanton Bern · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Bern berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
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CHF
CHF
+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Bern eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Bern wendet das monistische System an: Sowohl private als auch geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Bern auf einen Blick

⚙️System
Monistisch
🆓Freigrenze
Keine
🏘️Steuer je
Gemeinde
Zusätzlich
Konfession
Max. Abzug
70 %
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Kanton Bern besteuert Immobiliengewinne monistisch – privat wie geschäftlich. Die Besonderheit: Die Höhe der Steuer hängt von der Gesamtsteueranlage Ihrer Gemeinde und – bei Kirchenmitgliedschaft – von Ihrer Konfession ab. Der Rechner oben bildet alle 334 Gemeinden ab.

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten (Erwerbspreis, wertvermehrende Investitionen und die Kosten von Kauf und Verkauf).

§
Bern ist monistisch und kennt keine gesetzliche Freigrenze. Massgebend sind die Art. 126 ff. StG BE.
↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Grundlagen

So setzt sich die Steuer zusammen

Die Berner Grundstückgewinnsteuer wird wie eine ordentliche Steuer berechnet:

  1. Progressiver Tarif auf den Gewinn → einfache Steuer
  2. × Gesamtsteueranlage = Kanton 2.975 + Gemeinde + (Kirche, falls Mitglied)
Kurz gesagt: Zwei identische Gewinne führen in Bern je nach Gemeinde und Konfession zu unterschiedlich hoher Steuer.
Besitzdauer

Besitzdauerabzug & Zuschlag

  • ab 5 vollen Jahren: −2 % pro Jahr über die gesamte Besitzdauer
  • Maximum: −70 %
  • unter 5 Jahren: Zuschlag bei kurzer Haltedauer
💡
Gut zu wissen

Der Abzug wird über alle Besitzjahre gerechnet: 12 Jahre ergeben 24 %.

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Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Bern

Verkauf nach 12 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
−24% Besitzdauerabzug (12 J.) · Anlage 4.699 (Bern)eff. 25,7 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 102'918

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Bern

Weil Bern die Steuer wie eine ordentliche Steuer berechnet: einfache Steuer × Gesamtsteueranlage. Diese setzt sich aus dem Kantonsanteil (2.975), der Gemeinde-Steueranlage und – bei Kirchenmitgliedschaft – der Kirchensteuer zusammen.

Ja, sofern Sie einer Landeskirche angehören. Die Kirchensteuer fliesst in die Gesamtsteueranlage ein. Ohne Kirchenzugehörigkeit entfällt dieser Teil.

Ab dem 5. vollen Jahr 2 % pro Jahr, gerechnet über die gesamte Besitzdauer, bis maximal 70 %. 12 Jahre ergeben zum Beispiel 24 %.

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.