Grundstückgewinnsteuer Kanton Bern berechnen
Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Bern – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.
💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.
Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.
Kostenlose Einschätzung anfordern →Kurz erklärt
Wer im Kanton Bern eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Bern wendet das monistische System an: Sowohl private als auch geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.
Kanton Bern auf einen Blick
Der Kanton Bern besteuert Immobiliengewinne monistisch – privat wie geschäftlich. Die Besonderheit: Die Höhe der Steuer hängt von der Gesamtsteueranlage Ihrer Gemeinde und – bei Kirchenmitgliedschaft – von Ihrer Konfession ab. Der Rechner oben bildet alle 334 Gemeinden ab.
Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?
Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten (Erwerbspreis, wertvermehrende Investitionen und die Kosten von Kauf und Verkauf).
So setzt sich die Steuer zusammen
Die Berner Grundstückgewinnsteuer wird wie eine ordentliche Steuer berechnet:
- Progressiver Tarif auf den Gewinn → einfache Steuer
- × Gesamtsteueranlage = Kanton 2.975 + Gemeinde + (Kirche, falls Mitglied)
Besitzdauerabzug & Zuschlag
- ab 5 vollen Jahren: −2 % pro Jahr über die gesamte Besitzdauer
- Maximum: −70 %
- unter 5 Jahren: Zuschlag bei kurzer Haltedauer
Der Abzug wird über alle Besitzjahre gerechnet: 12 Jahre ergeben 24 %.
Ersatzbeschaffung & Aufschub
Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:
- 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
- 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
- 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
Was Sie abziehen können
Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:
- Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
- wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
- Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
- Maklerprovision beim Verkauf
Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.
Rechenbeispiel Kanton Bern
Verkauf nach 12 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:
Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.
Rechnen Sie Ihren eigenen Fall – in Sekunden.
Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Bern
Weil Bern die Steuer wie eine ordentliche Steuer berechnet: einfache Steuer × Gesamtsteueranlage. Diese setzt sich aus dem Kantonsanteil (2.975), der Gemeinde-Steueranlage und – bei Kirchenmitgliedschaft – der Kirchensteuer zusammen.
Ja, sofern Sie einer Landeskirche angehören. Die Kirchensteuer fliesst in die Gesamtsteueranlage ein. Ohne Kirchenzugehörigkeit entfällt dieser Teil.
Ab dem 5. vollen Jahr 2 % pro Jahr, gerechnet über die gesamte Besitzdauer, bis maximal 70 %. 12 Jahre ergeben zum Beispiel 24 %.
Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.
Haben Sie Ihren eigenen Fall? Rechnen Sie ihn in Sekunden durch.
Alles zu Immobilien in Bern
Steuern, Markt und Ratgeber für den Kanton Bern an einem Ort.
- GrundstückgewinnsteuerRechner für Bern (diese Seite)
- Erbschaftssteuernach Verwandtschaftsgrad
- HandänderungssteuerKaufnebenkosten für Käufer
- Immobilienmarkt BernBevölkerung, Leerstand, Eigentumsquote
Passende Ratgeber
Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.