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Kanton Graubünden · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Graubünden berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Graubünden – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
CHF
CHF
CHF
+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Unverbindlich · kostenlos · Antwort innert 24 Std.
Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Graubünden eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Graubünden kennt eine eigenständige Ausgestaltung der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Graubünden auf einen Blick

⚙️Erhebung
Kt + Gemeinde
🆓Freibetrag
CHF 4'600
📈Max. Tarif
25 %
🧮Ø-Satz-Deckel
15 %
📈Anlagekosten
indexiert
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Kanton Graubünden besteuert Immobiliengewinne mit einer Besonderheit: Kanton und Gemeinde erheben die Steuer je gleich hoch (Art. 6 GKStG). Der Progressivtarif reicht von 5 % bis 25 %, der satzbestimmende Durchschnittssatz ist bei 15 % gedeckelt. Zudem werden die Anlagekosten gegen die Inflation indexiert.

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der (indexierten) Anlagekosten.

§
Kanton und Gemeinde erheben die Grundstückgewinnsteuer je gleich hoch (Art. 6 GKStG).
↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Massgebend sind das Steuergesetz (StG GR) und das Gemeinde- und Kirchensteuergesetz (GKStG). Eine Bündner Besonderheit: Die Anlagekosten werden gegen die Geldentwertung indexiert (Art. 50 StG) – ein Kauf aus dem Jahr 2000 wird z. B. um rund 8 % aufgewertet.

Kurz gesagt: Der satzbestimmende Durchschnittssatz ist bei 15 % gedeckelt (Art. 53), was hohe Gewinne relativ entlastet.
Berechnung

Steuersatz & Tarif

Der Progressivtarif steigt in Stufen von je CHF 9'100 von 5 % bis 25 %. Anschliessend wird nach Besitzdauer angepasst:

  • unter 2 Jahren: Zuschlag +2 % pro Monat
  • ab dem 11. Jahr: Rabatt −1.5 % pro Jahr, max −51 % (nach 44 Jahren)
💡

Weil Kanton und Gemeinde je gleich viel erheben, verdoppelt sich der Kantonsbetrag effektiv.

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Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Graubünden (Art. 41–53 StG GR): Liegt der massgebende Erwerb mehr als 30 Jahre zurück, kann der Verkehrswert vor 30 Jahren als Erwerbspreis angerechnet werden. Der Haltedauer-Rabatt bemisst sich weiterhin an der vollen Besitzdauer.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten (inflationsindexiert):

  • Erwerbspreis, indexiert gegen die Geldentwertung (Art. 50 StG)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Graubünden

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
−15.0% Rabatt (20 J.)eff. 25,5 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 102'000

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Graubünden

Der Progressivtarif reicht von 5 % bis 25 %, wobei der satzbestimmende Durchschnittssatz bei 15 % gedeckelt ist. Da Kanton und Gemeinde je gleich hoch erheben, verdoppelt sich der Betrag effektiv.

Der Kaufpreis wird gegen die Geldentwertung aufgewertet (Art. 50 StG). Das senkt den steuerbaren Gewinn, besonders bei lange gehaltenen Liegenschaften.

Ab dem 11. Jahr sinkt die Steuer um 1.5 % pro Jahr bis maximal −51 %. Unter 2 Jahren gilt ein Zuschlag von 2 % pro Monat.

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.