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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Graubünden

Kurz erklärt

Proportionaler Satz (keine Progression nach Vermögenshöhe), abgestuft nur nach Verwandtschaftsgrad: 5 % für den elterlichen Stamm, 15 % für alle übrigen. Erbanfallsteuer, teils mit Gemeindebeteiligung. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit.

Kinder / Nachkommenbefreit

Vollständig befreit (inkl. Stief- und Pflegekinder sowie nicht gemeinsame Nachkommen von Ehegatten/Konkubinatspartnern).

Elterlicher Stamm (Eltern, Grosseltern, Geschwister)verifiziert

Flat 5 % (kein progressiver Tarif), Freibetrag CHF 7'500.

Übrige / nicht verwandte Personenverifiziert

Flat 15 % (kein progressiver Tarif), Freibetrag CHF 7'500.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Graubünden werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Graubünden gehört zu den wenigen Kantonen mit einem einfachen proportionalen Satz statt einer Stufentabelle – die Höhe des Vermögensübergangs spielt für den Steuersatz selbst keine Rolle, nur der Verwandtschaftsgrad.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.