Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Graubünden
Kurz erklärt
Proportionaler Satz (keine Progression nach Vermögenshöhe), abgestuft nur nach Verwandtschaftsgrad: 5 % für den elterlichen Stamm, 15 % für alle übrigen. Erbanfallsteuer, teils mit Gemeindebeteiligung. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit (inkl. Stief- und Pflegekinder sowie nicht gemeinsame Nachkommen von Ehegatten/Konkubinatspartnern).
Flat 5 % (kein progressiver Tarif), Freibetrag CHF 7'500.
Flat 15 % (kein progressiver Tarif), Freibetrag CHF 7'500.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Graubünden werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Graubünden gehört zu den wenigen Kantonen mit einem einfachen proportionalen Satz statt einer Stufentabelle – die Höhe des Vermögensübergangs spielt für den Steuersatz selbst keine Rolle, nur der Verwandtschaftsgrad.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.