Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten Graubünden
📅 Gebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026 · Alle Kantone im Vergleich →
Kurz erklärt
Im Kanton Graubünden beträgt die Handänderungssteuer Wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt, kantonaler Höchstsatz 2 % (z. B. Stadt Chur: 2 %, andere Gemeinden teils tiefer oder keine Erhebung). Erfragen Sie den Satz Ihrer Gemeinde oder tragen Sie ihn hier ein. Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Grundbuchämter führen sowohl Grundbuch als auch notarielle Beurkundung; die Handänderungssteuer ist eine reine Gemeindesteuer.
Kaufnebenkosten berechnen
Wird von der jeweiligen Gemeinde festgelegt, kantonaler Höchstsatz 2 % (z. B. Stadt Chur: 2 %, andere Gemeinden teils tiefer oder keine Erhebung). Erfragen Sie den Satz Ihrer Gemeinde oder tragen Sie ihn hier ein.
Kein primärquellenbasierter Einfachsatz auffindbar – tragen Sie den Betrag aus Ihrer Offerte ein.
Kein primärquellenbasierter Einfachsatz auffindbar – tragen Sie den Betrag aus Ihrer Offerte ein.
Wer zahlt: Abweichende vertragliche Vereinbarungen werden berücksichtigt, sofern die veräussernde Partei nicht subjektiv steuerbefreit ist.
Manche Gemeinden erheben gar keine Handänderungssteuer (z. B. die Stadt Chur), andere schöpfen den kantonalen Höchstsatz von 2 % voll aus. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde.
Wer ist ganz oder teilweise befreit?
- Handänderungen zwischen Eltern und Nachkommen bzw. Schwiegereltern und Schwiegerkindern sind befreit (Stief- und Pflegekinder gleichgestellt).
- Erbgang und Zwangsverwertung (bei Verlust für Pfandgläubiger) sind befreit.
- Handänderungen zwischen Ehegatten und eingetragenen Partnern sowie aufgrund güterrechtlicher Auseinandersetzung sind befreit.
So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten
Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:
- Handänderungssteuer (Gemeindesteuer): kantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihre eigene Offerte oder Schätzung ein, die Summe passt sich sofort an.
- Notariatskosten: kantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihre eigene Offerte oder Schätzung ein, die Summe passt sich sofort an.
- Grundbuchkosten: kantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihre eigene Offerte oder Schätzung ein, die Summe passt sich sofort an.
Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.
Im Zusammenhang mit dieser Immobilie
- Grundstückgewinnsteuer Graubünden – für die verkaufende Partei
- Erbschaftssteuer Graubünden – falls die Immobilie geerbt oder verschenkt wird
- Nettoerlös-Rechner – was beim Verkauf nach Kosten und Steuern übrig bleibt
- Vorfälligkeitsentschädigung – falls eine bestehende Hypothek abgelöst wird
- Verkaufsfahrplan – den Gesamtprozess zeitlich einordnen
- Andere Kantone vergleichen – z. B. bei einem Umzug oder einer zweiten Immobilie
Häufige Fragen
Abweichende vertragliche Vereinbarungen werden berücksichtigt, sofern die veräussernde Partei nicht subjektiv steuerbefreit ist.
Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.
Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Graubünden überlässt die Erhebung den einzelnen Gemeinden. Der Kanton legt lediglich einen Höchstsatz von 2 % fest – einige Gemeinden erheben weniger oder gar nichts. Eine kantonsweite Zahl wäre daher irreführend.
Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.
Anfrage stellenGebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.