Steuerfuchs
Persönliche Einschätzung
🦊 Steuerfuchs
Persönliche Einschätzung →

Kostenlos & unverbindlich

Kanton Uri · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Uri berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Uri – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
CHF
CHF
CHF
+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

Kostenlose Einschätzung anfordern →
Unverbindlich · kostenlos · Antwort innert 24 Std.
Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Uri eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Uri wendet das monistische System an: Sowohl private als auch geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Uri auf einen Blick

⚙️System
Monistisch
🆓Freibetrag
CHF 10'000
📈Höchstsatz
31 %
📉Tiefstsatz
11 %
📐Bemessung
Besitzdauer
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Kanton Uri besteuert Immobiliengewinne monistisch und verzichtet auf einen progressiven Tarif: Der Steuersatz richtet sich allein nach der Besitzdauer und sinkt von 31 % bei kurzfristigen Verkäufen auf 11 % ab 20 Jahren. Vom Gewinn wird zudem ein Freibetrag von CHF 10'000 abgezogen.

↑ Jetzt Ihre Steuer berechnen
Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.

§
Vom Gewinn wird ein Freibetrag von CHF 10'000 abgezogen (Art. 142 StG UR); der Rest wird auf CHF 100 abgerundet.
↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Massgebend ist das Steuergesetz des Kantons Uri (StG UR). Uri ist monistisch – private wie geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der GGSt.

Kurz gesagt: Anders als in den meisten Kantonen spielt die Gewinnhöhe für den Satz keine Rolle – nur die Besitzdauer zählt.
Berechnung

Steuersatz nach Besitzdauer

Der Satz wird direkt auf den Gewinn (nach Freibetrag) angewendet:

BesitzdauerSatz
unter 1 Jahr31 %
je weiteres Jahr−1 Prozentpunkt
ab 20 Jahren11 %
💡

Bei über 25 Jahren darf der Steuerwert von vor 25 Jahren als Anlagekosten angesetzt werden (Art. 101 Abs. 3 StG UR).

↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Uri (Art. 134 StG UR): Liegt der Kauf mehr als 25 Jahre zurück, gilt der Steuerwert vor 25 Jahren als Erwerbspreis, sofern kein höherer Kaufpreis nachgewiesen wird. Der Haltedauer-Rabatt bemisst sich an der vollen Besitzdauer.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Uri

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
Satz 11% (ab 20 J.)eff. 10,7 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 42'900

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

Rechnen Sie Ihren eigenen Fall – in Sekunden.

Jetzt kostenlos berechnen →

Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Uri

Der Satz richtet sich allein nach der Besitzdauer: 31 % bei kurzfristigen Verkäufen, dann −1 Prozentpunkt pro Jahr bis 11 % ab 20 Jahren. Die Gewinnhöhe spielt für den Satz keine Rolle.

Vom Grundstückgewinn werden CHF 10'000 abgezogen, bevor der Satz angewendet wird (Art. 142 StG UR). Der verbleibende Gewinn wird auf CHF 100 abgerundet.

Der Satz bleibt bei 11 %. Zusätzlich darf bei über 25 Jahren der Steuerwert von vor 25 Jahren als Anlagekosten angesetzt werden.

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

Haben Sie Ihren eigenen Fall? Rechnen Sie ihn in Sekunden durch.

Jetzt kostenlos berechnen →

Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.