Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten Uri
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Kurz erklärt
Im Kanton Uri fällt keine Handänderungssteuer an. Uri erhebt keine Handänderungssteuer, nur eine Grundbuchgebühr. Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Reiner Gebührencharakter (Grundbuchgebühr), keine eigentliche Handänderungssteuer.
Kaufnebenkosten berechnen
Uri erhebt keine Handänderungssteuer, nur eine Grundbuchgebühr.
2 ‰ der Vertragssumme, mindestens CHF 50, höchstens CHF 10'000.
Nicht separat von der Grundbuchgebühr ausgewiesen – kein primärquellenbasierter Einfachsatz auffindbar.
2 ‰ der Pfandsumme, mindestens CHF 50, höchstens CHF 10'000.
Wer zahlt: Gebühr wird in der Regel von der erwerbenden Partei getragen.
So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten
Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:
- Handänderungssteuer: entfällt in diesem Kanton nachweislich – keine Berechnung nötig.
- Grundbuchkosten (Eigentumsübertragung): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet, inklusive Degression oberhalb der Schwelle.
- Notariatskosten: kantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihre eigene Offerte oder Schätzung ein, die Summe passt sich sofort an.
- Grundpfandrecht (neue Hypothek): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet, inklusive Degression oberhalb der Schwelle.
Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.
Im Zusammenhang mit dieser Immobilie
- Grundstückgewinnsteuer Uri – für die verkaufende Partei
- Erbschaftssteuer Uri – falls die Immobilie geerbt oder verschenkt wird
- Nettoerlös-Rechner – was beim Verkauf nach Kosten und Steuern übrig bleibt
- Vorfälligkeitsentschädigung – falls eine bestehende Hypothek abgelöst wird
- Verkaufsfahrplan – den Gesamtprozess zeitlich einordnen
- Andere Kantone vergleichen – z. B. bei einem Umzug oder einer zweiten Immobilie
Häufige Fragen
Gebühr wird in der Regel von der erwerbenden Partei getragen.
Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.
Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.
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Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.