Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Uri
Kurz erklärt
Linearer (proportionaler) Satz je nach Verwandtschaftsgrad, unabhängig von der Vermögenshöhe. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Adoptiv- & Stiefkinder und Konkubinatspartner:in (≥ 5 Jahre gleicher Haushalt) sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Vollständig befreit, sofern seit mindestens 5 Jahren im gleichen Haushalt zusammenlebend.
8 % (linear), Freibetrag CHF 15'000.
12 % (linear), Freibetrag CHF 15'000.
24 % (linear) – der höchste Satz in Uri, Freibetrag CHF 15'000.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Adoptiv- & Stiefkinder und Konkubinatspartner:in (≥ 5 Jahre gleicher Haushalt) sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Uri werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.