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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Uri

Kurz erklärt

Linearer (proportionaler) Satz je nach Verwandtschaftsgrad, unabhängig von der Vermögenshöhe. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Adoptiv- & Stiefkinder und Konkubinatspartner:in (≥ 5 Jahre gleicher Haushalt) sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit.

Kinder / Adoptiv- & Stiefkinderbefreit

Vollständig befreit.

Konkubinatspartner:in (≥ 5 Jahre gleicher Haushalt)befreit

Vollständig befreit, sofern seit mindestens 5 Jahren im gleichen Haushalt zusammenlebend.

Geschwister / Stiefgeschwisterverifiziert

8 % (linear), Freibetrag CHF 15'000.

Onkel, Tanten, Neffen, Nichtenverifiziert

12 % (linear), Freibetrag CHF 15'000.

Übrige / nicht verwandte Personenverifiziert

24 % (linear) – der höchste Satz in Uri, Freibetrag CHF 15'000.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Adoptiv- & Stiefkinder und Konkubinatspartner:in (≥ 5 Jahre gleicher Haushalt) sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Uri werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.