Steuerfuchs
Persönliche Einschätzung
🦊 Steuerfuchs
Persönliche Einschätzung →

Kostenlos & unverbindlich

Kanton Tessin · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Tessin berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Tessin – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
CHF
CHF
CHF
+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

Kostenlose Einschätzung anfordern →
Unverbindlich · kostenlos · Antwort innert 24 Std.
Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Tessin eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Tessin wendet das monistische System an: Sowohl private als auch geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Tessin auf einen Blick

⚙️System
Monistisch
🆓Freigrenze
Keine
📈Höchstsatz
31 %
📉Tiefstsatz
4 %
📐Bemessung
Besitzdauer
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Kanton Tessin besteuert Immobiliengewinne monistisch (imposta sugli utili immobiliari). Der Satz richtet sich allein nach der Besitzdauer und fällt von 31 % bei kurzfristigen Verkäufen auf nur noch 4 % bei sehr langem Besitz – einer der tiefsten Sätze der Schweiz.

↑ Jetzt Ihre Steuer berechnen
Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.

§
Steuerbeträge unter CHF 30 werden nicht erhoben. Massgebend ist Art. 139 des Steuergesetzes (Legge tributaria, LT).
↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Massgebend ist die Legge tributaria (LT). Das Tessin ist monistisch – private wie geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der GGSt.

Kurz gesagt: Für den Satz zählt einzig die Besitzdauer – die Gewinnhöhe spielt keine Rolle.
Berechnung

Steuersatz nach Besitzdauer

BesitzdauerSatz
bis 1 Jahr31 %
bis 20 Jahre6 %
bis 30 Jahre5 %
über 30 Jahre4 %
💡

Die vollständige Aliquote-Tabelle ist in Art. 139 LT festgelegt. Bei langem Besitz gehört das Tessin zu den günstigsten Kantonen.

↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Tessin: Liegt der Erwerb mehr als 20 Jahre zurück, kann der amtliche Schätzwert (valore di stima) vor 20 Jahren als Erwerbspreis eingesetzt werden.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Notariats- und Grundbuchkosten
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Tessin

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
Satz 6% (20.0 J.)eff. 6,0 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 24'000

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

Rechnen Sie Ihren eigenen Fall – in Sekunden.

Jetzt kostenlos berechnen →

Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Tessin

Der Satz richtet sich allein nach der Besitzdauer: 31 % bei kurzfristigen Verkäufen bis 4 % bei über 30 Jahren. Bei langem Besitz gehört das Tessin zu den günstigsten Kantonen.

Nein. Im Tessin bestimmt einzig die Besitzdauer den Steuersatz (Art. 139 LT).

Steuerbeträge unter CHF 30 werden nicht erhoben.

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

Haben Sie Ihren eigenen Fall? Rechnen Sie ihn in Sekunden durch.

Jetzt kostenlos berechnen →

Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.