Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Tessin
Kurz erklärt
Reformiert per 1.1.2024 (Riforma delle imposte di successione e donazione). Progressiver Tarif für nicht befreite Verwandtschaftsgrade. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen (inkl. Adoptivkinder) und Eltern / Vorfahren (inkl. Adoptiveltern) sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit (Art. 154 LT).
Vollständig befreit (Art. 154 LT).
Vollständig befreit (Art. 154 LT) – Tessin gehört zu den wenigen Kantonen, die auch Vorfahren generell befreien.
Nach der Reform per 1.1.2024 progressiv ca. 5,95–15,50 % je nach Vermögenshöhe. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.
Bis ca. 41 % – einer der höchsten Sätze der Schweiz. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen (inkl. Adoptivkinder) und Eltern / Vorfahren (inkl. Adoptiveltern) sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Tessin werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Anders als die meisten Kantone befreit das Tessin nach Art. 154 LT nicht nur Ehegatten und Nachkommen, sondern generell auch Vorfahren (Eltern, Grosseltern) von der Erbschafts- und Schenkungssteuer.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.