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Kanton Wallis · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Wallis berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Wallis – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
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+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Unverbindlich · kostenlos · Antwort innert 24 Std.
Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Wallis eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Wallis wendet das dualistische System an: Nur private Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche laufen über die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Wallis auf einen Blick

⚙️System
Dualistisch
🆓Mindestbetrag
CHF 100
📊Bemessung
Stufe & Dauer
📈Basis (6. J.)
12–24 %
📉ab 26. Jahr
1–3 %
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Kanton Wallis besteuert private Immobiliengewinne dualistisch (Art. 45 StG). Der Satz hängt von zwei Faktoren ab: der Gewinnstufe (≤ 50'000 / ≤ 100'000 / darüber) und der Eigentumsdauer. Bei langem Besitz sinkt die Belastung deutlich; zwei Drittel des Ertrags fliessen an die Gemeinde.

↑ Jetzt Ihre Steuer berechnen
Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.

§
Steuerbeträge unter CHF 100 werden nicht erhoben. 2/3 des Ertrags fliessen an die Gemeinde (Art. 45 StG).
↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Massgebend ist Art. 45 des Steuergesetzes des Kantons Wallis (StG VS). Der Kanton ist dualistisch – nur private Grundstückgewinne unterliegen der GGSt.

Kurz gesagt: Höhere Gewinne und kurze Haltedauern werden stärker besteuert; nach langem Besitz sinkt der Satz auf 1–3 %.
Berechnung

Satz nach Gewinnstufe & Dauer

GewinnstufeBasis (6. J.)ab 26. J.
bis CHF 50'00012 %1 %
bis CHF 100'00018 %2 %
über CHF 100'00024 %3 %

Dauer: Bis zum 1. Jahr gilt ein Zuschlag (bis 38.4 %), ab dem 7. Jahr eine Ermässigung von −4 % pro Jahr.

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Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Notariats- und Grundbuchkosten
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Wallis

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
20. Eigentumsjahreff. 9,6 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 38'280

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Wallis

Der Satz hängt von der Gewinnstufe (12/18/24 % im 6. Jahr) und der Eigentumsdauer ab. Kurze Haltedauern werden mit einem Zuschlag belastet, ab dem 26. Jahr sinkt der Satz auf 1–3 %.

Zwei Drittel des Ertrags der Grundstückgewinnsteuer fliessen an die Gemeinde.

Steuerbeträge unter CHF 100 werden nicht erhoben.

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

Haben Sie Ihren eigenen Fall? Rechnen Sie ihn in Sekunden durch.

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.