Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Wallis
Kurz erklärt
Linearer (proportionaler) Satz je nach Verwandtschaftsgrad. Freigrenze statt Freibetrag: Ab Überschreiten wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen (Blutsverwandte gerader Linie, Adoptivkinder) und Eltern (Blutsverwandte gerader Linie) sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
10 % (linear) auf den gesamten Betrag, sobald die Freigrenze von CHF 10'000 überschritten wird.
15 % (linear) auf den gesamten Betrag, sobald die Freigrenze von CHF 10'000 überschritten wird.
25 % (linear) – der höchste Satz in Wallis, auf den gesamten Betrag sobald die Freigrenze von CHF 10'000 überschritten wird.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen (Blutsverwandte gerader Linie, Adoptivkinder) und Eltern (Blutsverwandte gerader Linie) sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Wallis werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Bei einer Freigrenze wird nicht nur der übersteigende Teil besteuert, sondern der GESAMTE Vermögensübergang, sobald die Grenze von CHF 10'000 überschritten ist. Das unterscheidet das Wallis von den meisten anderen Kantonen, die einen echten Freibetrag gewähren.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.