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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Wallis

Kurz erklärt

Linearer (proportionaler) Satz je nach Verwandtschaftsgrad. Freigrenze statt Freibetrag: Ab Überschreiten wird der gesamte Betrag besteuert, nicht nur der übersteigende Teil. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen (Blutsverwandte gerader Linie, Adoptivkinder) und Eltern (Blutsverwandte gerader Linie) sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit.

Kinder / Nachkommen (Blutsverwandte gerader Linie, Adoptivkinder)befreit

Vollständig befreit.

Eltern (Blutsverwandte gerader Linie)befreit

Vollständig befreit.

Geschwisterverifiziert

10 % (linear) auf den gesamten Betrag, sobald die Freigrenze von CHF 10'000 überschritten wird.

Onkel / Tantenverifiziert

15 % (linear) auf den gesamten Betrag, sobald die Freigrenze von CHF 10'000 überschritten wird.

Übrige / nicht verwandte Personenverifiziert

25 % (linear) – der höchste Satz in Wallis, auf den gesamten Betrag sobald die Freigrenze von CHF 10'000 überschritten wird.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen (Blutsverwandte gerader Linie, Adoptivkinder) und Eltern (Blutsverwandte gerader Linie) sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Wallis werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Bei einer Freigrenze wird nicht nur der übersteigende Teil besteuert, sondern der GESAMTE Vermögensübergang, sobald die Grenze von CHF 10'000 überschritten ist. Das unterscheidet das Wallis von den meisten anderen Kantonen, die einen echten Freibetrag gewähren.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.