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Immobilie verkaufen im Verbier und Val de Bagnes: Steuern und Ablauf

Kurz erklärt

Verbier im Val de Bagnes ist eine der teuersten und international bekanntesten Skidestinationen der Schweiz, mit einem stark von ausländischer Käuferschaft geprägten Immobilienmarkt.

Region

Gemeinden und Zuständigkeit

Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Wallis und unterstehen damit demselben Steuergesetz:

  • Val de Bagnes: Verbier, Le Châble, Bruson, Fionnay

Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Wallis.

Beispiel

Rechenbeispiel für die Region

Mit dem Tarif des Kantons Wallis: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 550'000 und 10 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 103'320 – ein effektiver Satz von 18,8 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.

Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 10 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Val de Bagnes oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 550'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Wallis eine Steuer von rund CHF 103'320 (18,8 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.

Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.

Besonderheit

Eine der teuersten Skidestinationen weltweit

Verbier zählt international zu den prestigeträchtigsten Skidestinationen, mit entsprechend hohen Quadratmeterpreisen und einer stark internationalen, teils ausländischen Käuferschaft, die den Bestimmungen der Lex Koller unterliegt.

Praxis

Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt

Käufe durch Personen im Ausland unterliegen in Verbier besonders häufig der Bewilligungspflicht nach Lex Koller. Details: Immobilien mit Auslandsbezug. Für Ferienwohnungen gilt zudem die Zweitwohnungsbeschränkung. Details: Zweitwohnung & Ferienhaus.

Häufige Fragen aus der Region

Die Region gehört zum Kanton Wallis. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.

Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Wallis und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 550'000 und 10 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 103'320. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.

Letzte Aktualisierung: 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.