Immobilie verkaufen im Oberwallis: Steuern und Ablauf
Kurz erklärt
Das Oberwallis mit Brig-Glis als Zentrum ist der deutschsprachige Kantonsteil, mit eigenem Immobilienmarkt zwischen Talstädten und alpinen Feriendestinationen.
Gemeinden und Zuständigkeit
Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Wallis und unterstehen damit demselben Steuergesetz:
- Brig-Glis: Brig-Glis, Naters, Visp, Termen, Ried-Brig
Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Wallis.
Rechenbeispiel für die Region
Mit dem Tarif des Kantons Wallis: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 220'000 und 19 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 21'024 – ein effektiver Satz von 9,6 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 19 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Brig-Glis oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 220'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Wallis eine Steuer von rund CHF 21'024 (9,6 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.
Freigrenze bei der Erbschaftssteuer beachten
Wie im ganzen Kanton Wallis gilt auch im Oberwallis bei der Erbschaftssteuer eine Freigrenze von CHF 10'000 statt eines Freibetrags – wird sie überschritten, ist der gesamte Betrag steuerbar. Details: Erbschaftssteuer Wallis.
Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt
Brig-Glis ist wichtiger Bahnknotenpunkt (Simplon, Lötschberg) und Verwaltungszentrum des Oberwallis. Für Ferienimmobilien in den Seitentälern (Saas-Fee, Zermatt) gelten besondere Zweitwohnungsregeln. Details: Zweitwohnung & Ferienhaus.
Weitere Regionen im Kanton Wallis
Häufige Fragen aus der Region
Die Region gehört zum Kanton Wallis. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.
Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Wallis und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 220'000 und 19 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 21'024. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.