Immobilie verkaufen im Martigny und Val de Ferret: Steuern und Ablauf
Kurz erklärt
Martigny im Unterwallis ist ein wichtiger Verkehrsknotenpunkt Richtung Grosser St. Bernhard und Chamonix, mit einem breiteren Markt als die reinen Feriendestinationen.
Gemeinden und Zuständigkeit
Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Wallis und unterstehen damit demselben Steuergesetz:
- Martigny: Martigny, Martigny-Combe, Fully, Saillon, Charrat
Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Wallis.
Rechenbeispiel für die Region
Mit dem Tarif des Kantons Wallis: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 230'000 und 17 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 25'872 – ein effektiver Satz von 11,2 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 17 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Martigny oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 230'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Wallis eine Steuer von rund CHF 25'872 (11,2 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.
Verkehrsknotenpunkt am Alpenübergang
Martigny ist historisch bedeutender Verkehrsknotenpunkt Richtung Frankreich und Italien und hat dadurch einen breiteren, weniger rein feriengeprägten Immobilienmarkt als Verbier oder Zermatt.
Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt
Martigny profitiert von der Lage an wichtigen Alpenübergängen und einem breiteren, nicht rein touristischen Immobilienmarkt. Details: Kanton Wallis.
Weitere Regionen im Kanton Wallis
Häufige Fragen aus der Region
Die Region gehört zum Kanton Wallis. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.
Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Wallis und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 230'000 und 17 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 25'872. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.