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Kanton Solothurn · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Solothurn berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Solothurn – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
CHF
CHF
CHF
+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Solothurn eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Solothurn wendet das dualistische System an: Nur private Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche laufen über die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Solothurn auf einen Blick

⚙️System
Dualistisch
🆓Freigrenze
CHF 10'000
🏘️Steuer je
Gemeinde
Max. Abzug
50 %
Kurzhalte-Zuschlag
Keiner
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Kanton Solothurn berechnet die Grundstückgewinnsteuer als einfache Staatssteuer × Gesamtsteuerfuss – die Höhe hängt damit von Ihrer Gemeinde (und einer allfälligen Kirchensteuer) ab. Solothurn ist zudem der einzige Kanton ohne Spekulationszuschlag: Auch wer rasch verkauft, zahlt keinen Aufschlag.

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.

§
Freigrenze: Grundstückgewinne bis CHF 10'000 bleiben steuerfrei.
↑ Jetzt für Ihren Fall berechnen
Grundlagen

So setzt sich die Steuer zusammen

Solothurn berechnet die GGSt wie eine ordentliche Steuer (StB § 58):

  1. §-44-Grundtarif auf den Gewinn → einfache Staatssteuer
  2. × Gesamtsteuerfuss = Kanton 104 % + Einwohnergemeinde (+ Kirche, falls Mitglied)
Kurz gesagt: Wie in Bern entscheidet auch in Solothurn die Gemeinde über die effektive Höhe der Grundstückgewinnsteuer.
Besitzdauer

Besitzesdauerabzug – ohne Zuschlag

  • ab dem 6. Jahr: −2 % pro Jahr auf den Gewinn
  • Maximum: −50 % nach 30 Jahren
  • kurze Haltedauer: kein Spekulationszuschlag
💡
Gut zu wissen

Solothurn ist der einzige Kanton der Schweiz, der bei kurzer Besitzdauer keinen Zuschlag erhebt – ein spürbarer Vorteil bei kurzfristigen Verkäufen.

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Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Solothurn (§ 55 StG SO): Liegt der massgebende Erwerb mehr als 30 Jahre zurück, gilt der Verkehrswert vor 30 Jahren als Erwerbspreis, sofern kein höherer nachgewiesen wird.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Sonderfall

Rentensatzbesteuerung bei Alter oder Invalidität

Solothurn kennt eine besondere, auf Antrag gewährte Vergünstigung: die Rentensatzbesteuerung nach § 58 Abs. 3 StG. Dabei wird der gesamte Gewinn (vor Besitzesdauerabzug) mittels der amtlichen Rententabelle der ESTV in eine lebenslängliche Rente umgerechnet – dieser (viel kleinere) Rentenbetrag bestimmt dann den anwendbaren Steuersatz, was die effektive Steuerlast spürbar senken kann.

  • Verkauf erfolgt wegen vollendetem 58. Altersjahr oder Invalidität
  • Die verkaufte Liegenschaft macht mehr als ein Viertel Ihres gesamten Vermögens aus
  • Der Erlös wird für die Altersvorsorge verwendet
⚠️
Nicht im Rechner enthalten

Diese Vergünstigung hängt von Ihrem Alter, Ihrer gesamten Vermögenssituation und einer amtlichen Rententabelle ab – Angaben, die dieser Rechner nicht erhebt. Erfüllen Sie die Voraussetzungen, kann Ihre tatsächliche Steuer deutlich unter dem hier gezeigten Richtwert liegen. Prüfen Sie den Anspruch direkt beim kantonalen Steueramt Solothurn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Solothurn

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
−30% Besitzesdauerabzug · §44-Tarif × 222% (Kt 104 + Gem 118 %, kant. Mittel)eff. 16,1 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 64'384

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Solothurn

Sie entspricht der einfachen Staatssteuer (§-44-Grundtarif) multipliziert mit dem Gesamtsteuerfuss (Kanton 104 % + Einwohnergemeinde, allenfalls plus Kirche). Die effektive Höhe hängt von der Gemeinde ab.

Ja. Solothurn ist der einzige Kanton der Schweiz, der bei kurzer Besitzdauer keinen Zuschlag erhebt. Es gibt nur eine Ermässigung ab dem 6. Jahr.

Grundstückgewinne bis CHF 10'000 bleiben steuerfrei (Freigrenze).

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.