Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Solothurn
Kurz erklärt
Erbanfallsteuer (progressiv, 4–32 %, keine Freibeträge) plus separate Nachlasstaxe (8–12 ‰ auf den gesamten Nachlass, unabhängig vom Empfänger). Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Progressiv 4–32 % je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe. Keine Freibeträge – jeder Franken wird besteuert. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung. Zusätzlich fällt die Nachlasstaxe an (siehe Hinweis).
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Solothurn werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Solothurn ist der einzige Kanton, der zusätzlich zur individuellen Erbschaftssteuer eine Nachlasstaxe auf dem gesamten, ungeteilten Nachlass erhebt – 8 Promille bis CHF 500'000, progressiv bis 12 Promille zwischen CHF 500'000 und 2 Mio. Diese fällt unabhängig davon an, wer erbt, auch wenn nur Ehegatte oder Kinder erben.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.