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Kanton Obwalden · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Obwalden berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Obwalden – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
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CHF
CHF
+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Obwalden eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Obwalden wendet das dualistische System an: Nur private Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer, geschäftliche laufen über die Einkommens- oder Gewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Obwalden auf einen Blick

⚙️System
Dualistisch
🆓Freigrenze
CHF 5'000
🏘️Steuer je
Gemeinde
📉Langzeit-Rabatt
Keiner
Zuschlag < 3 J.
+30 %
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Kanton Obwalden besteuert private Immobiliengewinne dualistisch. Die einfache Steuer beträgt 2 % des Gewinns und wird mit dem Steuerfuss (Staat + Gemeinde) multipliziert – die effektive Belastung hängt damit von der Gemeinde ab. Eine Besonderheit: Obwalden kennt keinen Langzeit-Rabatt.

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.

§
Freigrenze: Grundstückgewinne bis CHF 5'000 bleiben steuerfrei (Art. 155/156 StG OW).
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Grundlagen

So setzt sich die Steuer zusammen

Obwalden berechnet die GGSt wie eine ordentliche Steuer:

  1. 2 % des Gewinns → einfache Steuer
  2. × Steuerfuss (Staat 3.15 + Einwohnergemeinde) → effektiv rund 13.8 – 16.8 %
Kurz gesagt: Der effektive Satz hängt von der Gemeinde ab. Auf der Grundstückgewinnsteuer wird keine Kirchensteuer erhoben.
Besitzdauer

Zuschlag – ohne Langzeit-Rabatt

  • unter 1 Jahr: +30 % · < 2 J.: +20 % · < 3 J.: +10 %
  • ab 3 Jahren: kein Zuschlag – aber auch kein Rabatt
💡
Gut zu wissen

Obwalden ist einer der wenigen Kantone ohne Besitzdauerrabatt: Wer lange hält, zahlt gleich viel wie nach wenigen Jahren.

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Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Handänderungs- und Grundbuchkosten, Notariat
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Obwalden

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
Kein Langzeit-Rabatt (OW, Art. 156)eff. 10,7 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 42'800

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Obwalden

Die einfache Steuer beträgt 2 % des Gewinns und wird mit dem Steuerfuss (Staat 3.15 + Gemeinde) multipliziert. Effektiv ergeben sich rund 13.8 bis 16.8 %, je nach Gemeinde.

Nein. Obwalden ist einer der wenigen Kantone ohne Langzeit-Rabatt. Es gibt nur einen Zuschlag bei einer Besitzdauer unter drei Jahren.

Grundstückgewinne bis CHF 5'000 bleiben steuerfrei (Freigrenze).

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.