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Kanton Jura · Schweiz 2026

Grundstückgewinnsteuer Kanton Jura berechnen

Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Jura – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.

01Kanton
Ich verkaufe als …
02Ersatzbeschaffung
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 1
03Berechnung & Ergebnis
🔒Erscheint nach Abschluss von Schritt 2
Kanton der Liegenschaft
CHF
CHF
Das Verkaufsdatum muss nach dem Kaufdatum liegen.

💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

CHF
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+ Aufgeschobener Gewinn aus früherer Ersatzbeschaffung iWenn Sie bei einem früheren Verkauf eine Ersatzbeschaffung getätigt haben, wurde der Gewinn damals aufgeschoben. Dieser wird beim heutigen Verkauf nachversteuert — sofern keine erneute Ersatzbeschaffung erfolgt.
CHF

Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.

Ergebnis (Richtwert)
Kanton wählen, um zu starten
🧮 Bitte zuerst Angaben ausfüllen Kanton, Kauf- und Verkaufspreis eingeben — Ergebnis erscheint sofort.
Geschätzte Grundstückgewinnsteuer
CHF 0
Eff. Steuersatz
Haltedauer-Faktor
—% Netto-Gewinn
—% Steuer
Nächster Schritt
Mehr aus Ihrem Verkauf herausholen

Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.

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Unverbindlich · kostenlos · Antwort innert 24 Std.
Richtwert · ersetzt keine Steuerberatung.

Kurz erklärt

Wer im Kanton Jura eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Jura wendet das monistische System an: Sowohl private als auch geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.

Kanton Jura auf einen Blick

⚙️System
Monistisch
🆓Freibetrag
CHF 4'000
📊Globalsatz
3.5 – 6 %
Max. Ermässigung
50 %
Zuschlag < 2 J.
+50 %
🏡Ersatzbeschaffung
möglich

Der Kanton Jura besteuert Immobiliengewinne monistisch (Art. 102–104 LI). Die Besonderheit ist der Globalsatz: Anders als bei einem Stufentarif wird der ganze Gewinn mit dem Satz der erreichten Stufe besteuert – von 3.5 % bis 6 %. Damit gehört der Jura zu den günstigsten Kantonen.

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Grundlagen

Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?

Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.

§
Massgebend sind Art. 102–104 des Steuergesetzes (LI, RSJU 641.11).
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Grundlagen

Gesetzliche Grundlage & System

Der Jura ist monistisch – private wie geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der GGSt.

Globalsatz statt Stufentarif: Der ermittelte Satz wird auf den gesamten Gewinn angewendet – nicht nur auf den Teil über einer Schwelle.
Berechnung

Der Globalsatz

GrundstückgewinnGlobalsatz
bis CHF 50'0003.5 %
bis CHF 100'0004.5 %
bis CHF 200'0005.5 %
über CHF 200'0006 %

Besitzdauer: Zuschlag von +50 % (< 2 J.) bzw. +25 % (2–5 J.); Ermässigung ab dem 10. Jahr −1 % pro Jahr, max −50 %.

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Lange Besitzdauer

Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer

Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:

§
Kanton Jura: Liegt der Erwerb mehr als 30 Jahre zurück, kann der offizielle Wert (valeur officielle) vor 30 Jahren als Erwerbspreis eingesetzt werden.
💡
Praxistipp

Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.

Steuer sparen

Ersatzbeschaffung & Aufschub

Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:

  1. 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
  2. 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
  3. 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
§
Aufgeschoben wird die Steuer ebenfalls bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung.
Steuer sparen

Was Sie abziehen können

Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:

  • Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
  • wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
  • Notariats- und Grundbuchkosten
  • Maklerprovision beim Verkauf
⚠️
Achtung

Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.

Beispiel

Rechenbeispiel Kanton Jura

Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:

VerkaufspreisCHF 1'200'000
− Anlagekosten (Kaufpreis + Kosten)CHF 800'000
= Steuerbarer GewinnCHF 400'000
6.0 % Globalsatz · −11 % Besitzdauer (ab 10. J., 20 J.)eff. 5,3 %
GrundstückgewinnsteuerCHF 21'360

Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.

Ihr Fall

Rechnen Sie Ihren eigenen Fall – in Sekunden.

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Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Jura

Der Jura verwendet einen Globalsatz von 3.5 % bis 6 %, der auf den ganzen Gewinn angewendet wird. Je nach Besitzdauer kommt ein Zuschlag (bis +50 %) oder eine Ermässigung (bis −50 %) hinzu.

Anders als bei einem Stufentarif wird nicht jeder Teilbetrag einzeln besteuert, sondern der gesamte Gewinn mit dem Satz der erreichten Stufe. Ein Gewinn über CHF 200'000 wird also vollständig mit 6 % besteuert.

Kurze Haltedauern werden mit einem Zuschlag belastet (+50 % unter 2 Jahren). Ab dem 10. Jahr sinkt die Steuer um 1 % pro Jahr bis maximal 50 %.

Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.

Ihr Fall

Haben Sie Ihren eigenen Fall? Rechnen Sie ihn in Sekunden durch.

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Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.