Grundstückgewinnsteuer Kanton Jura berechnen
Berechnen Sie die Grundstückgewinnsteuer im Kanton Jura – kostenlos, mit Haltedauer-Rabatt und Abzügen. Der Kanton ist bereits vorausgewählt.
💡 Diese Kosten sind grundsätzlich abzugsberechtigt und können den steuerbaren Grundstückgewinn reduzieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Dieser Gewinn erhöht den heutigen steuerbaren Gewinn.
Das oben ist der gesetzliche Richtwert. Wie viel vom Gewinn am Ende wirklich bei Ihnen bleibt, entscheidet sich vor dem Verkauf — über nachweisbare wertvermehrende Investitionen, Ersatzbeschaffung und den richtigen Zeitpunkt. In einer kostenlosen Erst-Einschätzung zeigen wir Ihnen, wo bei Ihrem Objekt legal Gewinn liegt.
Kostenlose Einschätzung anfordern →Kurz erklärt
Wer im Kanton Jura eine Immobilie mit Gewinn verkauft, zahlt Grundstückgewinnsteuer auf die Differenz zwischen Verkaufserlös und Anlagekosten. Der Kanton Jura wendet das monistische System an: Sowohl private als auch geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der Grundstückgewinnsteuer. Die Höhe hängt vom Gewinn und von der Besitzdauer ab – der Rechner auf dieser Seite berechnet sie frankengenau.
Kanton Jura auf einen Blick
Der Kanton Jura besteuert Immobiliengewinne monistisch (Art. 102–104 LI). Die Besonderheit ist der Globalsatz: Anders als bei einem Stufentarif wird der ganze Gewinn mit dem Satz der erreichten Stufe besteuert – von 3.5 % bis 6 %. Damit gehört der Jura zu den günstigsten Kantonen.
Wer zahlt die Grundstückgewinnsteuer?
Steuerpflichtig ist die verkaufende Person. Besteuert wird der Gewinn – der Verkaufserlös abzüglich der Anlagekosten.
Gesetzliche Grundlage & System
Der Jura ist monistisch – private wie geschäftliche Grundstückgewinne unterliegen der GGSt.
Der Globalsatz
| Grundstückgewinn | Globalsatz |
|---|---|
| bis CHF 50'000 | 3.5 % |
| bis CHF 100'000 | 4.5 % |
| bis CHF 200'000 | 5.5 % |
| über CHF 200'000 | 6 % |
Besitzdauer: Zuschlag von +50 % (< 2 J.) bzw. +25 % (2–5 J.); Ermässigung ab dem 10. Jahr −1 % pro Jahr, max −50 %.
Verkehrswert-Wahlrecht bei sehr langer Besitzdauer
Liegt der Erwerb Ihrer Liegenschaft schon sehr lange zurück, kann sich ein Blick auf ein besonderes Wahlrecht lohnen:
Lassen Sie den massgebenden Wert von einer Fachperson oder direkt beim Steueramt ermitteln, bevor Sie die Steuererklärung einreichen – kleine Abweichungen können die Steuer spürbar beeinflussen.
Ersatzbeschaffung & Aufschub
Verkaufen Sie Ihr selbstbewohntes Eigenheim und erwerben ein neues, kann die Steuer aufgeschoben werden:
- 1Selbstbewohntes Eigenheim verkaufen
- 2Innert angemessener Frist ein neues selbstbewohntes Eigenheim erwerben (Ersatzbeschaffung, harmonisiert nach StHG)
- 3Steueraufschub geltend machen – die Steuer wird gestundet, nicht erlassen
Was Sie abziehen können
Vom Verkaufserlös abziehbar sind die Anlagekosten:
- Erwerbspreis (Kaufpreis der Liegenschaft)
- wertvermehrende Investitionen (Ausbau, Anbau, erstmalige Einrichtungen)
- Notariats- und Grundbuchkosten
- Maklerprovision beim Verkauf
Werterhaltende Renovationen (Reparaturen, Unterhalt) sind nicht abzugsfähig – nur wertvermehrende Aufwendungen senken den Gewinn.
Rechenbeispiel Kanton Jura
Verkauf nach 20 Jahren, steuerbarer Gewinn CHF 400'000:
Automatisch aus der Rechnerlogik berechnet – identisch zum Rechner oben.
Rechnen Sie Ihren eigenen Fall – in Sekunden.
Häufige Fragen – Grundstückgewinnsteuer Jura
Der Jura verwendet einen Globalsatz von 3.5 % bis 6 %, der auf den ganzen Gewinn angewendet wird. Je nach Besitzdauer kommt ein Zuschlag (bis +50 %) oder eine Ermässigung (bis −50 %) hinzu.
Anders als bei einem Stufentarif wird nicht jeder Teilbetrag einzeln besteuert, sondern der gesamte Gewinn mit dem Satz der erreichten Stufe. Ein Gewinn über CHF 200'000 wird also vollständig mit 6 % besteuert.
Kurze Haltedauern werden mit einem Zuschlag belastet (+50 % unter 2 Jahren). Ab dem 10. Jahr sinkt die Steuer um 1 % pro Jahr bis maximal 50 %.
Ja – bei der Ersatzbeschaffung eines selbstbewohnten Eigenheims sowie bei Erbgang, Schenkung oder güterrechtlicher Auseinandersetzung. Die Steuer wird aufgeschoben, nicht erlassen.
Haben Sie Ihren eigenen Fall? Rechnen Sie ihn in Sekunden durch.
Alles zu Immobilien in Jura
Steuern, Markt und Ratgeber für den Kanton Jura an einem Ort.
- GrundstückgewinnsteuerRechner für Jura (diese Seite)
- Erbschaftssteuernach Verwandtschaftsgrad
- HandänderungssteuerKaufnebenkosten für Käufer
- Immobilienmarkt JuraBevölkerung, Leerstand, Eigentumsquote
Passende Ratgeber
Steuerinformationen und Berechnungsgrundlagen zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.