Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Jura
Kurz erklärt
Progressiver Tarif nach Verwandtschaftsgrad (Loi sur l'impôt de succession et de donation, LISD, RSJU 642.1). Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Progressiv bis max. 35 % je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Jura werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.