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Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten Jura

📅 Gebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026  ·  Alle Kantone im Vergleich →

Kurz erklärt

Im Kanton Jura beträgt die Handänderungssteuer 2,1 % (21 ‰) des Kaufpreises im Normalfall (mindestens CHF 30). Ermässigungen für Ersterwerb, Nachkommen und Ehegatten siehe Ausnahmen. Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Rein kantonale Steuer.

Rechner

Kaufnebenkosten berechnen

berechnet / keine Kostengesetzlich fixiert oder nachweislich nicht erhoben
Ihre Eingabekantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihren eigenen Wert ein
Handänderungssteuerverifiziert

2,1 % (21 ‰) des Kaufpreises im Normalfall (mindestens CHF 30). Ermässigungen für Ersterwerb, Nachkommen und Ehegatten siehe Ausnahmen.

NotariatskostenIhre Eingabe

Kein primärquellenbasierter Einfachsatz auffindbar – tragen Sie den Betrag aus Ihrer Offerte ein.

GrundbuchkostenIhre Eingabe

Kein primärquellenbasierter Einfachsatz auffindbar – tragen Sie den Betrag aus Ihrer Offerte ein.

Grundpfandrecht (neue Hypothek)verifiziert

3,5 ‰ der Pfandsumme (Spezialsatz für die Errichtung von Grundpfandrechten), mindestens CHF 30.

Wer zahlt: Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Erwerberschaft.

Ausnahmen

Wer ist ganz oder teilweise befreit?

  • Reduzierter Satz von 17 ‰ statt 21 ‰, wenn die Liegenschaft eine Ersterwerbung im Kanton darstellt und selbst bewohnt wird.
  • Reduzierter Satz von 11 ‰ bei Erwerb durch Nachkommen oder den anderen Ehegatten sowie bei Erbgang/Erbteilung zugunsten Nachkommen oder überlebendem Ehegatten.
  • Ab 2024 sind Handänderungen zwischen Ehegatten und eingetragenen Partnern generell befreit.
Methodik

So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten

Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:

  • Handänderungssteuer: direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
  • Notariatskosten: kantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihre eigene Offerte oder Schätzung ein, die Summe passt sich sofort an.
  • Grundbuchkosten: kantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihre eigene Offerte oder Schätzung ein, die Summe passt sich sofort an.
  • Grundpfandrecht (neue Hypothek): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.

Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.

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Häufige Fragen

Steuerpflichtig ist grundsätzlich die Erwerberschaft.

Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.

Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.

Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.

Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.

17 ‰ statt des Normalsatzes von 21 ‰, sofern die Liegenschaft die erste Erwerbung im Kanton darstellt und selbst bewohnt wird.

Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.

Anfrage stellen

Gebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.