Immobilie verkaufen im Thun und Berner Oberland: Steuern und Ablauf
Kurz erklärt
Thun und das Berner Oberland (Interlaken, Jungfrauregion) gehören zum Kanton Bern. Der Immobilienmarkt ist zweigeteilt: städtisch geprägt in Thun, touristisch geprägt in den Alpentälern.
Gemeinden und Zuständigkeit
Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Bern und unterstehen damit demselben Steuergesetz:
- Thun: Thun, Steffisburg, Spiez, Interlaken, Uetendorf
Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Bern.
Rechenbeispiel für die Region
Mit dem Tarif des Kantons Bern: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 260'000 und 15 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 58'145 – ein effektiver Satz von 22,4 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 15 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Thun oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 260'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Bern eine Steuer von rund CHF 58'145 (22,4 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.
Tourismus prägt die Preisbildung
Der Thunersee und die Jungfrauregion ziehen internationale Käuferschaft an, was in den touristischen Gemeinden zu deutlich höheren Preisen führt als im Berner Mittelland. Für Ferienimmobilien gilt in der Regel kein Ersatzbeschaffungs-Aufschub, da dieser dauernd selbstbewohntes Wohneigentum voraussetzt.
Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt
In den touristischen Gemeinden des Berner Oberlands (Interlaken, Grindelwald, Lauterbrunnen) gilt oft das Zweitwohnungsgesetz mit Kontingenten – das beeinflusst sowohl Kauf als auch Verkauf erheblich. Details: Zweitwohnung & Ferienhaus.
Weitere Regionen im Kanton Bern
Häufige Fragen aus der Region
Die Region gehört zum Kanton Bern. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.
Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Bern und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 260'000 und 15 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 58'145. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.