Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Basel-Landschaft
Kurz erklärt
Linearer Satz je nach Verwandtschaftsgrad (nicht progressiv nach Vermögenshöhe). Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Vollständig befreit – Basel-Landschaft gehört zu den wenigen Kantonen, die auch Eltern befreien.
Linearer Satz, effektiv 7,5–30 % je nach Verwandtschaftsgrad. Die genaue Tabelle nach einzelnem Verwandtschaftsgrad ist primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung. Ein Online-Rechner ist auf der Website der Steuerverwaltung BL verfügbar.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Basel-Landschaft werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.