Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten Zug
📅 Gebühren, Steuersätze und Rechtslage zuletzt geprüft: Juli 2026 · Alle Kantone im Vergleich →
Kurz erklärt
Im Kanton Zug fällt keine Handänderungssteuer an. Zug erhebt keine Handänderungssteuer, nur Notariats- und Grundbuchgebühren nach Zeitaufwand. Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Reiner Gebührencharakter (Grundbuchgebühr), keine eigentliche Handänderungssteuer. Notariatsgebühren zeitbasiert.
Kaufnebenkosten berechnen
Zug erhebt keine Handänderungssteuer, nur Notariats- und Grundbuchgebühren nach Zeitaufwand.
Zeitbasierter Tarif: CHF 180 pro Stunde als Grundansatz, bei einer Eigentumsübertragung mit Faktor 2–4 multipliziert (max. rund CHF 6'000 gemäss Gebührentarifgesetz). Da vom Zeitaufwand abhängig, nicht als fixer Prozentsatz berechenbar – tragen Sie den Betrag aus Ihrer Offerte ein.
Im zeitbasierten Notariatstarif bereits enthalten, keine separate Erhebung.
Wer zahlt: Bei Handänderungen teilen sich Käufer- und Verkäuferschaft die Notariatsgebühren in der Regel je zur Hälfte.
So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten
Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:
- Handänderungssteuer: entfällt in diesem Kanton nachweislich – keine Berechnung nötig.
- Notariatskosten (inkl. Grundbuch): kantonal nicht fix geregelt – Sie tragen Ihre eigene Offerte oder Schätzung ein, die Summe passt sich sofort an.
- Grundbuchkosten: entfällt in diesem Kanton nachweislich – keine Berechnung nötig.
Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.
Im Zusammenhang mit dieser Immobilie
- Grundstückgewinnsteuer Zug – für die verkaufende Partei
- Erbschaftssteuer Zug – falls die Immobilie geerbt oder verschenkt wird
- Nettoerlös-Rechner – was beim Verkauf nach Kosten und Steuern übrig bleibt
- Vorfälligkeitsentschädigung – falls eine bestehende Hypothek abgelöst wird
- Verkaufsfahrplan – den Gesamtprozess zeitlich einordnen
- Andere Kantone vergleichen – z. B. bei einem Umzug oder einer zweiten Immobilie
Häufige Fragen
Bei Handänderungen teilen sich Käufer- und Verkäuferschaft die Notariatsgebühren in der Regel je zur Hälfte.
Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.
Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Zug erhebt anstelle einer Steuer lediglich eine zeitbasierte Notariats- und Grundbuchgebühr – einer der Gründe, warum der Kanton bei Kaufnebenkosten besonders günstig abschneidet.
Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.
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Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.