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Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Zug

Kurz erklärt

Progressiver Grundtarif (10–20 % je nach Vermögenshöhe) multipliziert mit einem Verwandtschaftsfaktor. Ausschliesslich kantonal, keine Gemeindebeteiligung. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig befreit.

Rechner

Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen

Übersicht

Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick

Ehegatte / eingetr. Partner:inbefreit

Vollständig befreit.

Kinder / Nachkommenbefreit

Vollständig befreit.

Elternbefreit

Vollständig befreit – Zug gehört zu den wenigen Kantonen, die auch Eltern befreien.

Geschwisternicht automatisch berechenbar

Faktor 40 % auf den progressiven Grundtarif (10–20 % je nach Vermögenshöhe). Die genauen Tarifstufen sind primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung – effektiv ergibt sich eine Bandbreite von ca. 4–8 %.

Onkel, Tanten, Neffen, Nichtennicht automatisch berechenbar

Faktor 60 % auf den progressiven Grundtarif. Effektiv ca. 6–12 %. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.

Übrige / nicht verwandte Personennicht automatisch berechenbar

Faktor 100 % auf den progressiven Grundtarif – der höchste effektive Satz beträgt 20 %. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.

Häufige Fragen

Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.

Im Kanton Zug werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.

Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.

Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026

Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.