Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Zug
Kurz erklärt
Progressiver Grundtarif (10–20 % je nach Vermögenshöhe) multipliziert mit einem Verwandtschaftsfaktor. Ausschliesslich kantonal, keine Gemeindebeteiligung. Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Vollständig befreit.
Vollständig befreit – Zug gehört zu den wenigen Kantonen, die auch Eltern befreien.
Faktor 40 % auf den progressiven Grundtarif (10–20 % je nach Vermögenshöhe). Die genauen Tarifstufen sind primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung – effektiv ergibt sich eine Bandbreite von ca. 4–8 %.
Faktor 60 % auf den progressiven Grundtarif. Effektiv ca. 6–12 %. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.
Faktor 100 % auf den progressiven Grundtarif – der höchste effektive Satz beträgt 20 %. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in und Kinder / Nachkommen und Eltern sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Zug werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.