Handänderungssteuer & Kaufnebenkosten Zürich
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Kurz erklärt
Im Kanton Zürich fällt keine Handänderungssteuer an. Keine Handänderungssteuer seit 1. Januar 2005 (abgeschafft durch kantonale Volksinitiative des Zürcher Hauseigentümerverbands). Dazu kommen Notariats- und Grundbuchkosten. Amtsnotariat – Notariat und Grundbuchamt bilden dieselbe Amtsstelle.
Kaufnebenkosten berechnen
Keine Handänderungssteuer seit 1. Januar 2005 (abgeschafft durch kantonale Volksinitiative des Zürcher Hauseigentümerverbands).
0,1 % des Kaufpreises für die Beurkundung des Kaufvertrags (gesetzlich fixierter Amtsnotariats-Tarif). Zuzüglich Mehrwertsteuer.
0,1 % des Kaufpreises für den Grundbucheintrag der Handänderung. Mehrwertsteuerfrei.
Bei Aufnahme einer neuen Hypothek zusätzlich je 0,1 % der Pfandsumme für Notariat und Grundbuchamt (zusammen 0,2 %).
Wer zahlt: Käufer- und Verkäuferschaft haften im Kanton Zürich solidarisch für Notariats- und Grundbuchgebühren. Die Kosten für den Schuldbrief trägt üblicherweise die Käuferschaft.
Beurkundungsgebühren sind mehrwertsteuerpflichtig, Grundbuchgebühren mehrwertsteuerfrei.
So berechnen wir Ihre Kaufnebenkosten
Jede Kostenposition wird einzeln behandelt, je nach Status unterschiedlich:
- Handänderungssteuer: entfällt in diesem Kanton nachweislich – keine Berechnung nötig.
- Notariatskosten: direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
- Grundbuchkosten: direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
- Schuldbrief (neue Hypothek): direkt aus dem gesetzlich fixierten Satz berechnet.
Die Gesamtsumme ist die Addition aller Positionen, die für Ihre Eingaben zutreffen – optionale Positionen wie der Schuldbrief erscheinen nur, wenn Sie eine neue Hypothek eintragen.
Im Zusammenhang mit dieser Immobilie
- Grundstückgewinnsteuer Zürich – für die verkaufende Partei
- Erbschaftssteuer Zürich – falls die Immobilie geerbt oder verschenkt wird
- Nettoerlös-Rechner – was beim Verkauf nach Kosten und Steuern übrig bleibt
- Vorfälligkeitsentschädigung – falls eine bestehende Hypothek abgelöst wird
- Verkaufsfahrplan – den Gesamtprozess zeitlich einordnen
- Andere Kantone vergleichen – z. B. bei einem Umzug oder einer zweiten Immobilie
Häufige Fragen
Käufer- und Verkäuferschaft haften im Kanton Zürich solidarisch für Notariats- und Grundbuchgebühren. Die Kosten für den Schuldbrief trägt üblicherweise die Käuferschaft.
Handänderungssteuer (falls erhoben), Notariatskosten für die Beurkundung des Kaufvertrags, Grundbuchgebühren für die Eintragung sowie bei einer neuen Hypothek zusätzlich Kosten für den Schuldbrief.
Die Abrechnung erfolgt in der Regel durch das Notariat im Rahmen der Kaufabwicklung, meist unmittelbar vor oder bei der Eigentumsübertragung im Grundbuch. Bei einer separat veranlagten Handänderungssteuer erhalten Sie zusätzlich eine Rechnung der kantonalen Behörde, oft mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen.
Die als „verifiziert“ markierten Positionen beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen. Als „Ihre Eingabe“ markierte Positionen sind kantonal nicht fix geregelt oder verhandelbar – dort tragen Sie Ihre eigene Offerte ein. Für eine verbindliche Abrechnung wenden Sie sich an das zuständige Notariat.
Kaufnebenkosten betreffen in erster Linie die Käuferschaft. Die Grundstückgewinnsteuer dagegen zahlt ausschliesslich die verkaufende Partei – dafür gibt es den eigenen Grundstückgewinnsteuer-Rechner.
Die Angaben hier sind ein Richtwert. Bei besonderen Konstellationen (Erbschaft, Schenkung, Ersatzbeschaffung, mehrere Käufer) hilft eine kurze Anfrage weiter.
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Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.