Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Luzern
Kurz erklärt
Einziger Kanton ohne Schenkungssteuer (Schenkungen sind steuerfrei, ausser der Schenker verstirbt innert 5 Jahren – dann nachträgliche Erbschaftssteuer). Nachkommen werden je nach Gemeinde unterschiedlich besteuert. Ehegatte / eingetr. Partner:in sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Etwa die Hälfte der Luzerner Gemeinden besteuert Nachkommen (ca. 0–2 %), die andere Hälfte nicht – abhängig vom Gemeindebeschluss. Erkundigen Sie sich bei der zuständigen Gemeinde oder tragen Sie den Betrag manuell ein.
0–40 % je nach Verwandtschaftsgrad und Vermögenshöhe. Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Luzern werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Luzern ist der einzige Kanton der Schweiz, der auf eine Schenkungssteuer vollständig verzichtet. Verstirbt die schenkende Person jedoch innerhalb von 5 Jahren nach der Schenkung, wird diese nachträglich in die Erbschaftssteuer-Bemessung einbezogen, um eine Umgehung der Erbschaftssteuer durch Schenkungen kurz vor dem Tod zu verhindern.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.