Erbschaftssteuer & Schenkungssteuer Waadt
Kurz erklärt
Progressiver Tarif nach 7 Verwandtschaftsklassen (Art. 34/35 LMSD), gestaffelt nach Vermögenshöhe. Kommunaler Zuschlag möglich (bis 100 % der Kantonssteuer). Ehegatte / eingetr. Partner:in sind vollständig befreit.
Erbschafts-/Schenkungssteuer berechnen
Alle Verwandtschaftsgrade im Überblick
Vollständig befreit.
Seit 1.1.2025 Freibetrag CHF 1'000'000 pro Erbstamm (vorher CHF 250'000). Darüber gilt der kantonale Tarif nach Art. 34/35 LMSD – die genauen Tarifstufen sind primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich, daher keine automatische Berechnung oberhalb des Freibetrags.
Progressiver Tarif nach 7 Klassen, effektiv bis 25 % (zzgl. möglichem Gemeindezuschlag von bis zu 100 % der Kantonssteuer). Genaue Tarifstufen primärquellenseitig nicht vollständig zugänglich.
Im Zusammenhang
Häufige Fragen
Ehegatte / eingetr. Partner:in sind vollständig von der Erbschafts- und Schenkungssteuer befreit.
Im Kanton Waadt werden Erbschaft und Schenkung im selben Gesetz mit identischen Sätzen geregelt.
Die als „verifiziert“ markierten Kategorien beruhen auf den gesetzlich fixierten Sätzen und Freibeträgen. Für eine verbindliche Veranlagung wenden Sie sich an das kantonale Steueramt.
Der Grosse Rat hat die Freibeträge für direkte Nachkommen deutlich erhöht: von CHF 250'000 auf CHF 1 Mio. pro Erbstamm bei Erbschaften, und von CHF 50'000 auf CHF 300'000 pro Kind und Jahr bei Schenkungen. Die Änderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2025.
Steuerrecht und Tarife zuletzt geprüft: Juli 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.