Immobilie verkaufen im Lausanne und Genfersee: Steuern und Ablauf
Kurz erklärt
Lausanne am Genfersee wächst dank Universität, EPFL und Technologiebranche stark. Seit der Gesetzesänderung 2025 liegt der Freibetrag für direkte Nachkommen bei der Erbschaftssteuer bei CHF 1 Mio. pro Erbstamm.
Gemeinden und Zuständigkeit
Alle Gemeinden der Region liegen im Kanton Waadt und unterstehen damit demselben Steuergesetz:
- Lausanne: Lausanne, Renens, Prilly, Pully, Epalinges
Die kantonalen Details, Tarife und Quellen finden Sie auf der Kantonsseite Waadt.
Rechenbeispiel für die Region
Mit dem Tarif des Kantons Waadt: Bei einem Grundstückgewinn von CHF 350'000 und 13 Jahren Besitzdauer ergibt die Rechnerlogik eine Grundstückgewinnsteuer von rund CHF 63'000 – ein effektiver Satz von 18,0 % (nicht selbstbewohnt). Standardannahme: vermietetes Objekt, keine Indexierung. Gemeinde-/steuerfussabhängige Kantone mit Referenzgemeinde.
Typischer Fall aus der Region: Ein Ehepaar verkauft nach 13 Jahren Besitz eine Liegenschaft in Lausanne oder Umgebung. Bei einem Grundstückgewinn von CHF 350'000 ergibt die Rechnerlogik des Kantons Waadt eine Steuer von rund CHF 63'000 (18,0 % effektiv). Mit einer längeren Haltedauer oder belegten Anlagekosten lässt sich der Betrag in vielen Fällen noch senken.
Ihren eigenen Fall mit Kaufpreis, Investitionen und Abzügen rechnen Sie im Grundstückgewinnsteuer-Rechner. Was nach allen Verkaufskosten übrig bleibt, zeigt der Verkaufskosten-Rechner.
Neuer Freibetrag seit 2025
Der Kanton Waadt hat die Freibeträge für direkte Nachkommen per 1. Januar 2025 deutlich erhöht: von CHF 250'000 auf CHF 1 Mio. pro Erbstamm. Details: Erbschaftssteuer Waadt.
Worauf es beim Verkauf in der Region ankommt
Die Nähe zum Genfersee und die wachsende Tech-Branche rund um die EPFL treiben die Nachfrage in Lausanne kontinuierlich. Details zum Rechner: Kanton Waadt.
Weitere Regionen im Kanton Waadt
Häufige Fragen aus der Region
Die Region gehört zum Kanton Waadt. Massgebend ist immer der Standort der Liegenschaft, nicht Ihr Wohnsitz – es gilt das Belegenheitsprinzip.
Sie richtet sich nach dem Tarif des Kantons Waadt und nach Ihrer Besitzdauer. Bei einem Gewinn von CHF 350'000 und 13 Jahren Besitz ergibt die Rechnerlogik rund CHF 63'000. Ihren konkreten Fall rechnen Sie im Rechner.
Letzte Aktualisierung: 2026
Diese Berechnung dient als Orientierungshilfe und ersetzt keine verbindliche Steuerveranlagung durch die zuständige Steuerbehörde.